Moin,
Ich würde gerne Psychologie studieren, allerdings habe ich meine Realschule abgebrochen und nur meine Ausbildung als Gebäudereiniger als Abschluss vorzuweisen( gleichwertig mit mittlerer Reife)
Meine Fragen sind nun:
-kann ich mit dem Abitur der ILS in Hamburg studieren?(ich möchte gerne mein Master anschließend machen)
-das Internet ist voll mit angeboten, um zu studieren. Ich würde gerne an eine richtige Uni gehen. Gibt es gute Alternativen?
Grüße Sebastian
Hallo Sebastian,
wenn Sie nicht über das Abitur verfügen und auch keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach §37 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) durch eine berufliche Fortbildung in Form einer Meisterprüfung oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleichgestellten Fortbildungsprüfung erlangt haben (Siehe Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html), können Sie ggf. eine fach- und hochschulgebundene Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Hamburg durch eine Eingangsprüfung nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erwerben.
§ 38 HmbHG ermöglicht beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg über eine Eingangsprüfung. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Zulassungsvoraussetzung ist, dass Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben sowie drei Jahre Berufserfahrung nach Ihrer Ausbildung. Zu beachten ist, dass diese drei Jahre mit Ende der Antragsfrist (01.03.) vollständig erbracht sein müssen.
Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Der Online-Antrag auf Zulassung kann ausschließlich innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März jeden Jahres gestellt werden – das heißt die Bewerbung für die Eignungsprüfung, die zu einem Studienplatz ab dem Wintersemester 2022/23 führen kann, läuft derzeit.
Falls Sie sich dazu noch einmal ausführlicher beraten lassen möchten, können Sie am 22. Februar (15 – 16:30 Uhr) am entsprechenden Beratungsangebot unserer Zentralen Studienberatung informieren lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2931844
Herzlichst
Sandra Hoffmann
wenn Sie nicht über das Abitur verfügen und auch keine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung nach §37 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) durch eine berufliche Fortbildung in Form einer Meisterprüfung oder durch das Absolvieren eines Fachwirts bzw. einer entsprechend gleichgestellten Fortbildungsprüfung erlangt haben (Siehe Hochschulzugangsberechtigung nach abgeschlossener Fortbildungsprüfung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... efung.html), können Sie ggf. eine fach- und hochschulgebundene Hochschulzugangsberechtigung an der Universität Hamburg durch eine Eingangsprüfung nach § 38 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG) erwerben.
§ 38 HmbHG ermöglicht beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung den Hochschulzugang ohne Abitur an der Universität Hamburg über eine Eingangsprüfung. Hier finden Sie weitere Informationen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
Zulassungsvoraussetzung ist, dass Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung haben sowie drei Jahre Berufserfahrung nach Ihrer Ausbildung. Zu beachten ist, dass diese drei Jahre mit Ende der Antragsfrist (01.03.) vollständig erbracht sein müssen.
Die Eingangsprüfung findet einmal jährlich statt. Der Online-Antrag auf Zulassung kann ausschließlich innerhalb der Frist vom 1. Februar bis zum 1. März jeden Jahres gestellt werden – das heißt die Bewerbung für die Eignungsprüfung, die zu einem Studienplatz ab dem Wintersemester 2022/23 führen kann, läuft derzeit.
Falls Sie sich dazu noch einmal ausführlicher beraten lassen möchten, können Sie am 22. Februar (15 – 16:30 Uhr) am entsprechenden Beratungsangebot unserer Zentralen Studienberatung informieren lassen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ml#2931844
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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