Semestergebühren bei Einschreibung im März

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Zero7
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Bearbeitet Semestergebühren bei Einschreibung im März

Beitrag von Zero7 »

Hallo,

ich habe vor kurzem eine Zulassung zur Promotion erhalten, die mit der Einschreibefrist bis zum 18. März datiert ist. Ich möchte mich nun also einschreiben, frage mich aber, ob ich dann noch die Semestergebühr der WS 21/22 zahlen muss? Das Semester ist ja dann so gut wie zueunde, aber eben noch nicht ganz. Bis 1. April darf ich ja leider nicht warten.

Vielen Dank für die Auskunft!
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Campus-Center - BK
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Re: Semestergebühren bei Einschreibung im März

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Zero7,

bitte prüfen Sie Ihren Zulassungsbescheid dahingehend, ob Sie bis zum 18. März die Immatrikulation beantragt haben müssen oder bereits immatrikuliert sein müssen. Sollte das erstere der Fall sein, können Sie Ihre Immatrikulation zum 1.4. beantragen. Bei einer Immatrikulation zu einem früheren Zeitpunkt wäre der gesamte Semesterbeitrag für das Wintersemester zu überweisen. In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Promotionsbüro auf und fragen dort nach Ihren Möglichkeiten.

Mit besten Grüßen,
BK
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Zero7
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Re: Semestergebühren bei Einschreibung im März

Beitrag von Zero7 »

Hallo,

vielen Dank für die Antwort. Ich muss die Immatrikulation bis zum 18. März beantragt haben. Im Online-Bewebungsverfahren kann ich mich dann für das SS2022 bewerben. Das müsste dann ja korrekt sein?

Herzlichen Dank
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Campus-Center - BK
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Re: Semestergebühren bei Einschreibung im März

Beitrag von Campus-Center - BK »

Hallo Zero7,

ja, das ist korrekt. Sie wählen im Bewerbungsportal das Sommersemester aus.

Mit besten Grüßen,
BK
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