Hallo,
ich habe vor kurzem eine Zulassung zur Promotion erhalten, die mit der Einschreibefrist bis zum 18. März datiert ist. Ich möchte mich nun also einschreiben, frage mich aber, ob ich dann noch die Semestergebühr der WS 21/22 zahlen muss? Das Semester ist ja dann so gut wie zueunde, aber eben noch nicht ganz. Bis 1. April darf ich ja leider nicht warten.
Vielen Dank für die Auskunft!