Bearbeitet Zulassungsvoraussetzungen Psychologie Bachelor
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
Ich interessiere mich dafür, im kommenden Wintersemester an Ihrer Universität das Bachelorstudium Psychologie zu beginnen.
Ich habe ein paar Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen für o.g. Studium.

Ich habe im Internet recherchiert  und gesehen, dass ein Teil Ihrer Studienplätze über die angesammelten Wartesemester vergeben werden. Wie groß ist dieser Teil?
Im letzten Wintersemester waren 10 Wartesemester zur Zulassung nötig.
Nun habe ich durch FsJ und eine abgeschlossene Ausbildung im nächsten WS 10 Wartesemester angesammelt.
Verstehe ich es richtig, dass dies dann, gesetzt den Fall die Grenzränge sind ähnlich wie im letzten Wintersemester, für eine Zulassung ausreichen würde, auch wenn mein Abischnitt nicht im Einserbereich liegt?
Hierbei interessiert mich, in welchem Bereich der NC als nachrangiges Kriterium der letzten Jahre lag.


Zudem interessiert mich, ob meine Ausbildung zur Ergotherapeutin die ich mit einem Schnitt von 1,3 abgeschlossen habe berücksichtigt werden würde und meine Chancen verbessern könnte.
 
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe,
Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr verbunden!
 
Mit freundlichen Grüßen
Nora Herrgen
Re: Zulassungsvoraussetzungen Psychologie Bachelor
Hallo Nora,

Ihre Bewerbung nimmt am Zulassungsverfahren in beiden Ranglisten teil: nach Note und Wartezeit. Die maximale Anzahl von Wartesemestern beträgt 10. Das bedeutet, dass alle Bewerber*innen mit 10 oder mehr Wartesemestern gleichermaßen berücksichtigt werden. Da nur 10 % der Studienplätze über die Rangliste nach Wartezeit zur Verfügung stehen, es aber in der Regel deutlich mehr Bewerber*innen mit 10 Wartesemester gibt, findet ein Losverfahren statt. Daraus folgt, dass nicht alle Bewerber*Innen mit 10 Wartesemestern auch eine Zulassung erhalten.

Eine detaillierte Beschreibung eines Zulassungsverfahren finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html Der NC-Wert spielt in der Rangliste nach Wartezeit keine Rolle.

Eine abgeschlossene Ausbildung wird im Zulassungsverfahren nicht berücksichtigt.

Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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