Bearbeitet Rückmeldung für Noteneintragung und Zeugniserstellung notwendig?
Guten Tag,

ich studiere Lehramt und habe meine Masterarbeit bestanden und warte nur noch auf die Eintragung zweier Noten aus anderen Modulen, von denen eine allerdings erst Anfang April eingetragen werden kann. Ist es notwendig, für die Eintragung dieser Note den Semesterbeitrag zu zahlen oder kann ich nach der Eintragung der Note am Anfang April den Antrag auf Zeugniserstellung stellen, ohne mich vorher zurückgemeldet zu haben?

Vielen lieben Dank bereits im Voraus,

Eva2020
Re: Rückmeldung für Noteneintragung und Zeugniserstellung notwendig?
Hallo Eva2020,

für die Eintragung von Noten und die Beantragung der Abschlussdokumente müssen Sie sich nicht zum Sommersemester zurückmelden. Sie werden automatisch wegen fehlender Rückmeldung exmatrikuliert und haben dann noch ca. 4 bis 6 Wochen Zugriff auf Ihren Account, um den Eintrag der fehlenden Noten zu überprüfen.

Mit besten Grüßen,
BK
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