Bearbeitet Medizinstudium mit 51 zum Wintersemester 2022
Liebes Campus-Team

Ich würde gerne zum Wintersemester 2022 das Medizinstudium an der Uni Hamburg beginnen und würde gerne wissen, ob dies möglich ist bzw. ob mir irgendwelche Voraussetzungen fehlen.

Kurz zu mir:
Frank Ternes, geboren am 05.12.1969
Abitur 1989 mit Abi-Durchschnitt 1,5
Abgeschlossenes Jurastudium (2. Staatsexamen) 2000.
Beruflich habe ich im wesentlichen die letzten 13 Jahre in den Medizinkonzernen Johnson&Johnson sowie Baxter gearbeitet und dort als Teil der Geschäftsführung unterschiedliche Unternehmensbereiche geleitet. 2010 wurde ich dafür zum Medizinprodukteberater ausgebildet.
Seit 2014 bin ich Pate der Hilfsorganisation Operation Smile und habe 5 Jahre in folge dafür mit einem Freund Benefiz-Rockkonzerte organisiert, deren Einnahmen über Operation Smile für Operationen von Kindern mit Lippen-,Kiefer- und/oder Gaumenspalte eingesetzt wurden.

Gerne würde ich nun meinem Kindheitstraum folgen und Arzt werden, um so im karitativen Bereich Menschen zu helfen.
Kann ich davon ausgehen, einen Medizinstudienplatz in Hamburg zu erhalten, oder fehlen mir dafür irgendwelche Voraussetzungen?

Mit besten Grüßen
Frank Ternes
Re: Medizinstudium mit 51 zum Wintersemester 2022
Lieber Frank Ternes,

1) Als deutscher Staatsbürger müssen Sie sich über das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de bewerben. Bezüglich aller Regelungen und Abläufe, die das Bewerbungsverfahren betreffen, müssten Sie sich daher bitte auf www.hochschulstart.de informieren.

2) Da Sie bereits ein Studium abgeschlossen haben, wären für Sie die Regelungen der Stiftung für Hochschulzulassung für das Zweitstudium einschlägig (siehe bspw. https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=20)

Liebe Grüße
Thomas Walter
Re: Medizinstudium mit 51 zum Wintersemester 2022
Liebe Dank, Herr Walter!

Ich habe mir die empfohlenen Unterlagen angeschaut. Danach scheint für mich eine Zulassung zum Zweitstudium wohl in der Tat die beste Option.

Was für mich aus den Unterlagen nicht ganz klar hervorgeht, ist, ob im Falle der Bewerbung um eine Zulassung zum Zweitstudium für das Wintersemester 2022/2023 in Hamburg (Bewerbungsfristende 31. Mai 2022) ich trotzdem auch zusätzlich noch den TMS-Test sowie den HAM-Nat-Test (Registrierungsfrist ist schon am 15.01.2022 abgelaufen) absolviere muss, oder ob dann eben nur die Noten meines absolvierten Studiums sowie die Punkte für die Beweggründe für meinen Zweitstudiumswunsch zählen.

Mit besten Grüßen
Frank Ternes
Re: Medizinstudium mit 51 zum Wintersemester 2022
Lieber Frank Ternes,

es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass nicht die Universität Hamburg, sondern die Stiftung für Hochschulzulassung das Bewerbungsverfahren durchführt und verantwortet.

Sie müssten also bitte bezüglich der Regelungen, die für dieses Verfahren gelten, die Informationen der Stiftung für Hochschulzulassung lesen. Sollten anschließend noch einzelne Punkte unklar sein, dann müssten Sie die Stiftung für Hochschulzulassung direkt kontaktieren, um diese Fragen zu klären.

Wie Sie in der von mir bereits verlinkten Broschüre lesen können, erfolgt die Vergabe der Studienplätze für das Zweitstudium in Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie nach einem Punktesystem. In diesem Punktesystem spielen die Eignungstests (HAM-Nat und TMS) keine Rolle.
Die Studienplätze werden nach einem Punktwert vergeben, der aus dem Prüfungsergebnis des Erststudiums und den Gründen für das Zweitstudium gebildet wird. Für das Prüfungsergebnis des abgeschlossenen Erststudiums gibt es folgende Punktwerte:
• Noten „ausgezeichnet“und „sehr gut“ 4 Punkte
• Noten „gut“ und voll „befriedigend“ 3 Punkte
• Note „befriedigend“ 2 Punkte
• Note „ausreichend“ 1 Punkt
• Note „nicht nachgewiesen“ 1 Punkt
Die Note, mit der Sie Ihr Erststudium beendet haben, muss im Abschlusszeugnis oder in einer besonderen Bescheinigung der Stelle nachgewiesen sein, die für die Ausstellung des Abschlusszeugnisses zuständig ist. Andernfalls muss der schlechteste Leistungsgrad zugrunde gelegt werden. In einigen Fällen können Bewerber*innen mit abgeschlossenem Medizinstudium aufgrund der entsprechenden Approbationsordnung die Gesamtnote für die ärztliche Prüfung nicht nachweisen. Sie müssen dann dem Zulassungsantrag noch Bescheinigungen der Prüfungsämter (Ergebnismitteilungen der Prüfungsstelle) beifügen.
(https://hochschulstart.de/epaper/hilfe2 ... .html#p=20)
Liebe Grüße
Thomas Walter
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