Liebe*r nadr,
1) "Heißt das, dass ich schon als Promotionsstudium damals eingeschrieben wurde, als ich die Arbeit im Promotionsbüro angemeldet habe? "
Ja.
2) "Der Bescheid bezieht sich dann auf das Promotionsstudium wie ich annehme?"
Da der Semesterbeitrag nicht studiengangsspezifisch ist, ist es irrelevant, ob der Beitragsbescheid ursprünglich für das Medizinstudium oder das Promotionsstudium erstellt wurde. Weder Beitragsbescheide noch Zahlträger beziehen sich also in diesem Sinne auf einen bestimmten Studiengang, da der Semesterbeitrag an die Person und nicht an einzelne Studiengänge gebunden ist.
Sie können den vorhandenen Beitragsbescheid und Zahlträger also einfach für die Überweisung des Semesterbeitrags des Sommersemesters 2022 verwenden.
Die Überweisung des Semesterbeitrags ist aber auch immer mithilfe der
Informationen auf unserer Webseite möglich, da auf dieser Webseite die Höhe des Semesterbeitrags und die Bankverbindung veröffentlicht sind.
3) "Das heißt, ich zahle den Betrag und muss mich nicht noch einmal extra einschreiben als Promotionsstudentin?"
Ja, genau so ist es. Sie müssen sich also nur durch Überweisung des Semesterbeitrags für das Sommersemester 2022 zurückmelden. Weitere Schritte sind nicht erforderlich.
4 "Die Kosten für das Semesterticket sind auch weiterhin zu entrichten, obwohl ich die Doktorarbeit zuhause und ortsungebunden fertigstelle?"
Ja.
Das Semesterticket ist ein Solidarticket und somit auch ein Pflichtticket. Es muss von allen immatrikulierten Studierenden (inkl. Promotionsstudierenden) der Universität Hamburg über den entsprechenden Anteil am Semesterbeitrag bezahlt werden.
Studierende müssen also in jedem Fall den vollständigen Semesterbeitrag bezahlen, der im Beitragsbescheid angegeben ist. Ein Verzicht auf das Semesterticket bzw. eine selbstständige Reduzierung des Semesterbeitrags ist also nicht möglich.
Es gibt allerdings einen Prozess für die nachgelagerte Rückerstattung der Kosten des Semestertickets, welcher vom Studierendenwerk Hamburg organisiert und verantwortet wird.
Bitte informieren Sie sich auf folgender Webseite des Studierendenwerks Hamburg über die Bedingungen, Fristen und praktischen Schritte für einen solchen Antrag auf Rückerstattung:
https://www.studierendenwerk-hamburg.de ... erstattung.
Bitte beachten Sie, dass ein solcher Antrag in der Regel vor Beginn des jeweiligen Semesters gestellt werden muss.
Liebe Grüße
Thomas Walter