Hallo,
ich habe vor meinem Jura-Studium bereits eine Ausbildung absolviert.
Welche Stelle ist zuständig für eine mögliche Anrechnung der Ausbildung auf die vorgeschriebenen Pflichtpraktika bei Jura?
Danke im Voraus!
Hallo fcsp1910,
Für die Anrechnung von Leistungen sind immer die Fachbereiche zuständig, die den Studiengang anbieten, für den die Leistungen angerechnet werden sollen. Im Falle von Rechtswissenschaft liegt die Zuständigkeit also bei der Fakultät für Rechtswissenschaft. Kontaktdaten der Ansprechperson an der Fakultät finden Sie hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für die Anrechnung von Leistungen sind immer die Fachbereiche zuständig, die den Studiengang anbieten, für den die Leistungen angerechnet werden sollen. Im Falle von Rechtswissenschaft liegt die Zuständigkeit also bei der Fakultät für Rechtswissenschaft. Kontaktdaten der Ansprechperson an der Fakultät finden Sie hier: https://www.jura.uni-hamburg.de/studium ... atung.html Beachten Sie aber bitte, dass Ihnen an der Uni Hamburg Leistungen erst nach der Immatrikulation verbindlich anerkannt werden. Sie können bei manchen Fächern vor der Bewerbung eine unverbindliche Voreinschätzung hinsichtlich der Anerkennbarkeit bekommen, eine verbindliche Anerkennung wird aber in jedem Fall erst dann vorgenommen, wenn Sie eingeschrieben sind.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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