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Zweitstudium

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 12:30
von L.Dombrowsky
Hallo,

ich habe bereits einen Bachelor in Übersetzungswissenschaften an einer anderen Universität abgeschlossen. Wenn ich einen weiteren Bachelor an der Universität Hamburg machen wollen würde, fallen zusätzliche Studiengebühren an oder fallen dieselben Studiengebühren an, wie im Falle eines Erststudiums?

Freundliche Grüße

Re: Zweitstudium

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 13:03
von Campus-Center - BK
Hallo L.Dombrowsky,

auch bei einem Zweitstudium fallen keine Studiengebühren an. Es sind nur die üblichen Semesterbeträge zu zahlen. https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ehren.html

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Zweitstudium

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 13:07
von L.Dombrowsky
Hallo BK,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Im Falle einer Bewerbung, bewerbe ich mich dann mit meinem Abiturzeugnis oder mit meinem Bachelorzeugnis?

Freundliche Grüße

Re: Zweitstudium

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 14:53
von Campus-Center - BK
Hallo L.Dombrowsky,

wer ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule oder Fachhochschule in Deutschland erfolgreich abgeschlossen hat, erwirbt mit dem Studienabschluss eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

Sie können es sich also aussuchen, mit welcher HZB Sie sich bewerben.

Mit besten Grüßen,
BK

Re: Zweitstudium

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 14:56
von L.Dombrowsky
Hallo BK,

nochmals vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und für die Informationen.

Beste Grüße

Re: Zweitstudium

Verfasst: Mo 4. Apr 2022, 18:23
von mopnik
Hallo,

ich wollte mich der Frage nochmal anschließen. Habe ich es richtig verstanden, dass bei einer Zweitstudiengangsbewerbung einfach im Portal als HZB das Bachelorzeugnis angehängt werden und dieses dann auch zur Berechnung des NC verwendet wird?

Vielen Dank.

Herzliche Grüße

Re: Zweitstudium

Verfasst: Mi 6. Apr 2022, 10:55
von Campus-Center - BK
Hallo mopnik,

im Rahmen der Online-Bewerbung für einen Bachelorstudiengang müssen in der Regel keine Unterlagen hochgeladen werden. Zum Zeitpunkt der Immatrikulation laden Sie dann das Bachelorzeugnis hoch, welches Sie als Hochschulzugangsberechtigung in der Online-Bewerbung angegeben haben. Voraussetzung für eine Bewerbung mit dem in Deutschland erworbenen Studienabschluss ist, dass dieser bis Ende der Bewerbungsfrist erworben wurde.

Mit besten Grüßen,
BK