Guten Tag,
Ich wollte mich erkundigen, wie oft im Jahr und in welchen Monaten der Studiengang, Erziehungswissenschaft beginnt. Genauso wollte ich mich bezüglich des Datums des Einstellungstest erfahren, der nötig ist um Aufgenommen zu werden wenn man nur Fach-Abi hat. Ich habe eine 3 1/2 jährige Ausbildung und möchte gerne Erziehungswissenschaft studieren, wann kann ich frühestens anfangen.
Als nächstes wollte ich für meine Frau erfragen, welche bei Ihnen an der Uni bereits Sonderpädagogik als Lehramt studiert, ob sie bei einem Wechsel in die Erziehungswissenschaft sich Wahlbereiche aus diesem jetzigen Semester anrechnen lassen kann.
Vielen Dank im Voraus für die Antwort !
Mit freundlichen Grüßen
Alex Liebrecht
Hallo Alex,
eine Bewerbung für den Studiengang Erziehungswissenschaft ist an der Uni Hamburg nur zu einem Wintersemester möglich. Bewerbungsfrist: 1. Juni bis 15. Juli
Um an der Eingangsprüfung nach § 38 für Berufstätige ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über drei Jahre Berufserfahrung in Vollzeit nach der Ausbildung verfügen. Die Zeit der Berufserfahrung muss bis Ende der Antragsfrist (1.3.) vorliegen. Erfüllen Sie diese Voraussetzung? Mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Erziehungswissenschaft können Sie sich zum darauf folgenden Wintersemester bewerben.
Detaillierte Informationen zum Eingangsprüfungsverfahren nach § 38 finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
In der Regel können bereits erworbene Studienleistungen im Studienbüro des neuen Studiengangs nach erfolgreicher Immatrikulation anerkannt werden, sofern diese Studienleistungen vergleichbar sind. Eine persönliche Einschätzung vorab kann über den Vergleich der Modulbeschreibung in den FSBs der beiden Studiengänge erfolgen: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/p ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
BK
eine Bewerbung für den Studiengang Erziehungswissenschaft ist an der Uni Hamburg nur zu einem Wintersemester möglich. Bewerbungsfrist: 1. Juni bis 15. Juli
Um an der Eingangsprüfung nach § 38 für Berufstätige ohne allgemeine Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) teilnehmen zu können, müssen Sie bereits über drei Jahre Berufserfahrung in Vollzeit nach der Ausbildung verfügen. Die Zeit der Berufserfahrung muss bis Ende der Antragsfrist (1.3.) vorliegen. Erfüllen Sie diese Voraussetzung? Mit dem Erwerb der fachgebundenen Hochschulzugangsberechtigung für den Studiengang Erziehungswissenschaft können Sie sich zum darauf folgenden Wintersemester bewerben.
Detaillierte Informationen zum Eingangsprüfungsverfahren nach § 38 finden Sie unter https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... etige.html
In der Regel können bereits erworbene Studienleistungen im Studienbüro des neuen Studiengangs nach erfolgreicher Immatrikulation anerkannt werden, sofern diese Studienleistungen vergleichbar sind. Eine persönliche Einschätzung vorab kann über den Vergleich der Modulbeschreibung in den FSBs der beiden Studiengänge erfolgen: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/p ... ungen.html
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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