Zweitstudienbewerbung mit einer vorhandenen Leistung möglich?
Verfasst: Sa 16. Apr 2022, 21:57
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich würde gerne das Studium der Rechtswissenschaft aufnehmen. Dazu hätte ich mehrere Fragen.
1. Ich habe bereits 2015 zwei Semester lang Rechtswissenschaft an der LMU in München studiert, jedoch habe ich das Studium abgebrochen und verfüge über nur eine Leistung aus diesen Semestern. (Danach habe ich das Bachelorstudium der Kommunikationswissenschaft mit dem Nebenfach Rechtswissenschaft abgeschlossen.) Deshalb wäre es meiner Ansicht nach nicht möglich, mich aufs höhere Fachsemester zu bewerben. Dabei habe ich keinen Status "endgültig nicht bestanden", deshalb habe ich (soweit ich weiß) meine Chance, Rechtswissenschaft in Deutschland zu studieren, durch mein abgebrochenes Studium nicht verloren. Wäre eine Bewerbung aufs erste FS möglich?
2. Nun befinde ich mich im Einbürgerungsverfahren und beabsichtige, bis zum Zeitpunkt der Bewerbung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Meine HZB ist der G-Kurs des Studienkollegs (in Verbindung mit meinem Schulzeugnis aus meinem Nicht-EU Heimatland. Sehe ich das richtig, dass ich mich dann trotz einer HZB für vorwiegend ausländische Bewerber als Deutsche bewerben soll?
3. Soll ich bei der Bewerbung meine Note des Studienkollegs angeben (und nicht die des Erststudiums)? Muss ich dann das Zeugnis des Studienkollegs einreichen oder auch das Zeugnis meines Erststudiums?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Lisa K
ich würde gerne das Studium der Rechtswissenschaft aufnehmen. Dazu hätte ich mehrere Fragen.
1. Ich habe bereits 2015 zwei Semester lang Rechtswissenschaft an der LMU in München studiert, jedoch habe ich das Studium abgebrochen und verfüge über nur eine Leistung aus diesen Semestern. (Danach habe ich das Bachelorstudium der Kommunikationswissenschaft mit dem Nebenfach Rechtswissenschaft abgeschlossen.) Deshalb wäre es meiner Ansicht nach nicht möglich, mich aufs höhere Fachsemester zu bewerben. Dabei habe ich keinen Status "endgültig nicht bestanden", deshalb habe ich (soweit ich weiß) meine Chance, Rechtswissenschaft in Deutschland zu studieren, durch mein abgebrochenes Studium nicht verloren. Wäre eine Bewerbung aufs erste FS möglich?
2. Nun befinde ich mich im Einbürgerungsverfahren und beabsichtige, bis zum Zeitpunkt der Bewerbung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Meine HZB ist der G-Kurs des Studienkollegs (in Verbindung mit meinem Schulzeugnis aus meinem Nicht-EU Heimatland. Sehe ich das richtig, dass ich mich dann trotz einer HZB für vorwiegend ausländische Bewerber als Deutsche bewerben soll?
3. Soll ich bei der Bewerbung meine Note des Studienkollegs angeben (und nicht die des Erststudiums)? Muss ich dann das Zeugnis des Studienkollegs einreichen oder auch das Zeugnis meines Erststudiums?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung
Mit freundlichen Grüßen
Lisa K