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Zwangsexmatrikulation

Verfasst: Do 28. Apr 2022, 19:23
von VivienHH
Liebes Forum,

Ich habe mich im vergangenen Jahr für dem Master In Geographie beworben. Meinen Bachelor habe ich auch an der UHH absolviert. Leider fehlt mir bis heute eine Note für die Beantragung des Zeugnisses. Ich habe aufgrund einer misslungenen Gruppenarbeit die Hausarbeit alleine geschrieben und so kam es immer wieder zu Verzögerungen.

Leider habe ich nun die Nachricht bekommen, dass ich aufgrund des fehlenden Zeugnisse zwangsexmatrikuliert werde. Ich habe doch nicht mit Absicht so gehandelt und die Frist versäumt.
Gibt es eine Möglichkeit die exmatrikulation noch rückgängig zu machen?

Liebe Grüße

Re: Zwangsexmatrikulation

Verfasst: Fr 29. Apr 2022, 07:22
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Vivien,

nein, die Exmatrikulation aus dem Master kann nicht rückgängig gemacht werden, tut mir leid. Der Bachelorabschluss ist eine Zugangsvoraussetzung - Sie können nur im Master bleiben, wenn Sie diese erfüllen und das tun Sie bedauerlicherweise nicht.

Sie sind, wie ich annehme, weiterhin im Bachelor bei uns immatrikuliert - nachschauen konnte ich leider nicht, da mir Ihre Daten fehlen. Das heißt, Sie haben im Sommersemester 2022 die Möglichkeit Ihren Bachelor abzuschließen und sich zum Wintersemester 2022/23 erneut für den Master zu bewerben.

Herzlichst
Sandra Hoffmann

Re: Zwangsexmatrikulation

Verfasst: Fr 29. Apr 2022, 18:51
von VivienHH
Hallo Sandra,

Danke für die schnelle Antwort. Ich habe meine letzte Bachelor-Leistungen bereits Anfang Februar abgegeben. Leider erfolgte bis heute keine Eintragung der Note, weshalb ich das Zeugnis nicht beantragen konnte. Ich hatte gehofft, da ich bereits alle Leistungen abgegeben hatte, somit noch einen Widerspruch einlegen zu können.

Wenn ich mit im nächsten Semester wieder bewerbe verfallen dann die bereits von mir erreichten Leistungen? Oder kann ich mir diese anrechnen lassen?

Liebe Grüße

Re: Zwangsexmatrikulation

Verfasst: Mo 2. Mai 2022, 07:26
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Vivien,

bereits erbrachte Studienleistungen können vom Fachbereich nach erfolgter (erneuter) Zulassung anerkannt werden.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann