Guten Tag,
ich habe eine kurze Frage bzgl. der Unterlagen zur Immatrikulation als Promotionsstudent im AMBSL Programm der juristischen Fakultät.
Ich mache momentan meinen LLM (Master) in Cambridge und wir erhalten hier, abgesehen von unserem Degree Certificate (Abschlussurkunde), keinen gesonderten Exmatrikulationsnachweis, da wir ohnehin nur für die Dauer des Programms (insgesamt 9 Monate, noch bis Ende Juni 2022) eingeschrieben sind und nicht, wie in Deutschland, durch Überweisung neuer Semestergebühren "verlängern" können. Die Dauer des LLM ist so auch auf unserem Immatrikulationsnachweis angegeben.
Würde dies als Nachweis ausreichen, dass ich im Wintersemester 2022/2023 zum Beginn der AMBSL nicht mehr in Cambridge eingeschrieben bin?
Ich könnte wohl auch ein Schreiben ausstellen lassen, auf dem das Ende des Programms noch einmal bestätigt wird - das ginge aber angeblich erst, wenn wir offiziell die Graduation Ceremony gehabt haben. Diese kann potentiell aber auch erst im Oktober stattfinden, weshalb ich mir bzgl. der rechtzeitigen Immatrikulation in Hamburg Sorgen mache. Nähere Informationen, wann genau die Graduation stattfinden wird, haben wir leider auch noch nicht bekommen.
Herzlichen Dank und beste Grüße
Christina