Bearbeitet Urlaubssemester
Sehr geehrtes Campus-Center Forum Team,

ich hätte zwei Fragen zum Urlaubssemester.

Zum einen frage ich mich, was man genau für eine Bescheinigung der Fakultät oder der ausländischen Hochschule hochladen soll, wenn man ein Urlaubssemester aufgrund eines Auslandssemesters beantragt. Reicht hier das Learning Agreement aus oder soll man sein Confirmation of Admission hochladen oder ein ganz anderes Dokument?

Zum anderen stellt sich mir die Frage, ob ein Praktikum, welches ich in meinem Urlaubssemester mache, mir als Praktikum für mein Studium angerechnet werden kann. Ein Praktikum von einem Monat ist in meinem Studiengang vorgeschrieben. Kann ich dieses auch in einem Urlaubssemester absolvieren?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

Mit freundlichen Grüßen
Katrijn
Re: Urlaubssemester
Hallo Katrijn,

Die Confirmation of Admission reicht aus, wenn die Dauer des Auslandsaufenthalts daraus hervorgeht.

Prinzipiell kann ein in einem Urlaubssemester absolviertes Praktikum angerechnet werden. Ob das konkrete Praktikum, das Sie planen, für Ihren Studiengang angerechnet werden kann, müssten Sie beim Studienbüro Ihres Studiengangs klären, falls das noch nicht geklärt ist.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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