Bearbeitet Erst- und Zweitstudium > Bildung des NCs
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte mich gerne für den M.Sc. Psychologie bewerben. Den Bachelor Psychologie habe ich als Zweitstudium absolviert. Der NC bildet sich ja zu 50% aus der Bachelornote und zu 50% aus der Hochschulzugangsbereichtigung. Kann ich davon ausgehen, dass wenn ich beim Feld "Angaben zur Hochschulzugangberechtigung“ mein Erststudium eingebe, dass diese Note anstatt meiner Abiturnote verwendet wird? Mit meiner Abiturnote habe ich keine Chance.

Liebe Grüße
Re: Erst- und Zweitstudium > Bildung des NCs
Hallo Loddabalenzle,

ja, geben Sie als Hochschulzugangsberechtigung Ihren ersten Bachelorabschluss an. Dieses ist möglich, wenn Sie ihn an einer deutschen Hochschule erworben haben.

Mit besten Grüßen,
BK
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