Bearbeitet Bewerbung als staatlich annerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
Moin,
ich habe eine Frage. Ich habe ein Abitur und eine abgeschlossene Ausbildung zum Heilerziehungspfleger. In den Bewerbungsinfos steht, dass ich mit einer anderweitigen HZB, als Abitur oder Studium an einem Studienfachgespräch teilnehmen muss. Hieraus entsteht auch meine Frage. Muss ich, obwohl ich Abitur habe an diesem Gespräch teilnehmen? (Ich bewerbe mich mit meinem Ausbildungszeugnis, also eine andere HZB als Abitur). Dann als zweite Frage, falls ich an einem Gespräch teilnehmen muss, muss es ein Einzelgespräch sein oder ist so eine Gruppenberatung auch okay?

LG Vali
Re: Bewerbung als staatlich annerkannte*r Heilerziehungspfleger*in
Hallo Vali,

wenn Sie sich mit der Hochschulzugangsberechtigung nach § 37 (Meister/ Fachwirt) bewerben, müssen Sie im Rahmen der Online-Bewerbung bereits den Nachweis über die Studienfachberatung hochladen. Die Beratung kann direkt im Fachbereich des Studiengangs als auch bei der Zentralen Studienberatung stattfinden. Am besten fragen Sie an entsprechender Stelle nach, in welcher Form die Beratung stattfindet.

Studienbüros der Uni Hamburg: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ueros.html

Gruppenberatungen und Ansprechpartner der Studiengänge der Zentralen Studienberatung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... atung.html


Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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