Moinsen!
Am 07.06. erreichte mich eine E-Mail vom Campus Center, über die wir Studierenden informiert wurden, dass uns Teile des Semestertickets wegen des 9€-Tickets zurückerstattet werden würden.
Da ich im WiSe 2022/23 noch weiterstudiere, ist der Folgende Ausschnitt aus der E-Mail für mich interessant:
"Für diejenigen Studierenden, die ihr Studium an der Universität Hamburg zum Wintersemester 2022/23 weiter führen, erfolgt die Rückerstattung über einen Abzug vom Semesterbeitrag für das Wintersemester 2022/23."
-> das bedeutet, dass ich also aktiv nichts weiter tun muss, als einfach bis zum nächsten Semester zu warten. Einen Antrag stellen - und damit aktiv handeln - müssen nur diejenigen, die im SoSe 22 aufhören.
Ist das korrekt?
Ganz liebe Grüße!
Die liebe Zuckerfee
Hallo Zuckerfee,
Sie haben alles richtig verstanden: Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 22/23 fortsetzen müssen nichts weiter tun, als auf den Beitragsbescheid warten, der ab ca. Mitte August im Studierenden-Account zur Verfügung steht. Der Semesterbeitrag für das WS 22/23 fällt entsprechend geringer aus.
Mit besten Grüßen,
BK
Sie haben alles richtig verstanden: Studierende, die ihr Studium im Wintersemester 22/23 fortsetzen müssen nichts weiter tun, als auf den Beitragsbescheid warten, der ab ca. Mitte August im Studierenden-Account zur Verfügung steht. Der Semesterbeitrag für das WS 22/23 fällt entsprechend geringer aus.
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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