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Studiengangwechsel

Verfasst: Fr 17. Jun 2022, 13:56
von ketikati
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich meines Wechsel. Ich studiere momentan Rechtswissenschaft im 2.Semester an der Universität Hamburg. Und würde gerne von vorne anfangen, da ich aus persönlichen Gründen die Prüfungen nicht ablegen könnte, aber neu anfangen ist unmöglich, oder? Aber in diesem Semester überlege ich meinen Studiengang auf Psychologie zu wechseln. Deswegen interessiert mich der Bewerbungsablauf, wie findet der statt? Soll ich mich wieder über Hochschulstart bewerben oder nur über STiNE? Welche Dokumente sind erforderlich, da ich schon an Uni Hamburg immatrikuliert bin? Und soweit ich verstanden habe, sollte man ab dem 3.Fachsemester bei der Ausländerbehörde melden?

Freundliche Grüße,

Katharina

Re: Studiengangwechsel

Verfasst: Fr 17. Jun 2022, 16:11
von Campus-Center - BK
Hallo Katharina,

sind Sie bereits exmatrikuliert?

Sie können sich erneut in den Studiengang Rechtswissenschaft bewerben, sofern Sie keine Studienleistungen in diesem Studiengang erworben haben. Einen Nachweis darüber müssten Sie bereits bei der Online-Bewerbung einreichen. Sollten Sie noch immatrikuliert sein, nehmen Sie am besten Kontakt mit der Studienfachberatung auf und fragen dort nach den Möglichkeiten, wie Sie Ihr Studium fortsetzen können.

Der Studiengang Psychologie wird auch über das DoSV. Das bedeutet, Sie müssen sich zunächst auf Hochschulstart.de registrieren, um eine BID und BAN zu erhalten, die Sie im STiNE-Bewerberportal eingeben müssen. Im Rahmen der Online-Bewerbung müssen Sie keine Unterlagen einreichen. Die Prüfung Ihrer angegebenen Daten in der Online-Bewerbung findet erst bei der Immatrikulation statt.

Falls Sie eine Aufenthaltserlaubnis für das Studium haben und während der ersten drei Semester Ihren Studiengang an der Universität Hamburg wechseln möchten, so ist dies ohne Absprache mit der zuständigen Hamburger Ausländerbehörde möglich. Für einen Studiengangwechsel ab dem 4. Fachsemester ist jedoch immer vor der Bewerbung zuerst die Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich. siehe auch unter https://www.uni-hamburg.de/campus ... chsel.html

Mit besten Grüßen,
BK