Re: Nebenfachwechesel
Liebe Louisa-Magdalena Scholz,

wenn Sie sich für einen Nebenfachwechsel bewerben, aber Ihre Note der Hochschulzugangsberechtigung bzw. die Anzahl Ihrer Wartesemester nicht ausreicht, damit Sie in den Ranglisten auf einem entsprechenden Platz landen, der eine Zulassung ermöglicht, dann können Sie das Nebenfach bedauerlicherweise nicht wechseln, da für zulassungsbeschränkte Studiengänge bzw. Nebenfächer nur eine begrenzte Anzahl an Studienplätze zur Verfügung steht (siehe Satzungen über die Zulassungshöchstzahlen). In diesem Fall würden Sie in Ihrem aktuellen Nebenfach verbleiben.

Ich bin mir leider sehr unsicher, ob ich Ihre Frage richtig verstanden habe.

Wenn es Ihnen um die grundsätzliche Frage geht, warum Studiengänge bzw. Nebenfächer einer Zulassungsbeschränkung unterliegen, dann wäre die Antwort, dass nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen zur Verfügung steht und diese Studienplätze an die besten Bewerber*innen hinsichtlich der geltenden Auswahlkriterien vergeben werden.

Sie müssten mir Ihre Frage bitte nochmals erläutern, falls ich Ihre Anfrage missverstanden habe.

Liebe Grüße
Thomas Walter