Hallo Mine,
Durch das Ableisten eine Bundesfreiwilligendienstes erhalten sie an der Uni Hamburg nicht schneller einen Studienplatz. Ein Bundesfreiwilligendienst zählt zwar als Wartezeit, Wartezeit sammelt man aber unabhängig davon, was in dieser Zeit getan wird, ab dem Datum des Erwerbs der Hochschulzugangsberechtigung. Die einzige Bedingung für das Sammeln von Wartezeit ist, dass Sie nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben sind, da Studienzeiten nicht als Wartezeit gelten. Weitere Informationen zur Vergabe der Studienplätze nach Wartezeit finden Sie hier:
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... en-nc.html
Sie können sich an der Uni Hamburg innerhalb einer Bewerbungsfrist immer nur für einen Studiengang bewerben. Eine Ausnahme besteht, sofern Sie sich für einen Studiengang bewerben möchten, für den die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie). Für einen dieser Studiengänge können Sie sich zusätzlich über hochschulstart.de für die Uni Hamburg bewerben. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, sich zeitgleich für die Studiengänge Psychologie und Rechtswissenschaft zu bewerben.
Da die Auswahl der Bewerber/innen für die Bachelorstudiengänge Lehramt für Sonderpädagogik und Erziehungs- und Bildungswissenschaft ausschließlich nach den Kriterien „Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung“ und „Wartezeit“ erfolgt, stehen Ihre Chancen für eine Zulassung zum Wintersemester 2016/17 eher nicht gut, da die NC-Werte für Erzihungs- und Bildungswissenschaft in den vergangenen Jahren immer zwischen 2,5 und 1,9 lagen, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... mester.pdf Für das Lehramt für Sonderpädagogik lagen die Werte für den erziehungswissenschaftlichen Teilstudiengang, immer zwischen 1,8 und 1,9 , so dass auch hier Ihre Chancen leider nicht gut stehen., da Sie, um für einen Lehramtsstudiengang zugelassen zu werden, sowohl für Erziehungswissenschaft als auch für die von Ihnen gewählten Unterrichtsfächer zugelassen werden müssen. Die Werte für die Unterrichtsfächer können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... aemter.pdf Bei den Werten in dieser Tabelle ist allerdings zu beachten, dass hier die Werte vor den Nachrückverfahren abgebildet sind, so dass im Nachrückverfahren auch mit niedrigeren Werten noch Chancen bestehen.
Da die Werte der letzten Jahre immer nur eine Tendenz abbilden können und sich die Werte in jedem Jahr neu im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Durchschnittsnoten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, würde ich Ihnen empfehlen, es dennoch mit einer Bewerbung für einen der beiden Studiengänge zu versuchen, aber sich in jedem Fall parallel auch an anderen Universitäten zu bewerben, an denen die NC-Werte teilweise erheblich niedriger ausfallen als an der Uni Hamburg.
Ein Wechsel des Studiengangs erfordert immer eine Neubewerbung für den entsprechenden Studiengang, so dass das vorhergehende Studium eines anderen Studiengangs mit anschließendem Wechsel kein Weg ist, den NC zu umgehen. Im Gegenteil kann ein vorheriges Studium eines anderen Studiengangs für Ihre Zulassungschancen nachteilig sein, da Sie keine weitere Wartezeit sammeln, während Sie an einer deutschen staatlichen Hochschule studieren. Anrechnungsmöglichkeiten Ihrer Leistungen aus dem vorherigen Studium für das Lehramt für Sonderpädagogik könnten sich ergeben, wenn Sie den dem Unterrichtsfach, das Sie anstreben, entsprechenden Fach-Bachelorstudiengang studieren (also z.B. für das Unterrichtsfach Deutsch den Bachelorstudiengang Deutsche Sprache und Literatur). Dies ist aber, wie gesagt, in Hinsicht auf Ihre Zulassungschancen nicht vorteilhaft, da sich Ihre Chancen auf eine Zulassung über die Wartezeit während des Studiums eines anderen Studiengangs nicht verbessern.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling