Fragen zum Antrag auf Doppelstudium
Verfasst: Fr 24. Jun 2022, 12:38
Hallo
Ich stehe am Ende meines BSc Physik und würde gerne nächstes Semester (WiSe22/23) mit einem Doppelstudium beginnen und zusammen MSc Mathematical Physics und BSc Informatik studieren. Nun steht auf der Uni-Hamburg Website, dass ich ein Motivationsschreiben und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötige.
Hier hab ich mir direkt die Frage gestellt, an wen ich mich wenden muss für die Unbedenklichkeitsbescheinigung... muss ich mich hier an die MIN-Fakultät oder an die entsprechenden Studienbüros für Informatik oder Physik bzw. Mathematik wenden? Oder einen anderen Ansprechpartner?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Bewerbung für den zweiten Studiengang. Nun ist es ja nicht möglich sich im Online-Verfahren für beide Studiengänge gleichzeitig zu bewerben. Bedeutet das, dass meine Bewerbung zu dem zweiten Studiengang "implizit" und ausschließlich durch die namentliche Nennung des Studiengangs im Antrag auf das Doppelstudium erfolgt und ich somit auch für den zweiten Studiengang keine Bewerbung auf STiNE ausfüllen muss und ausfüllen kann?
Vielen Dank im Voraus!
MfG Torben
Ich stehe am Ende meines BSc Physik und würde gerne nächstes Semester (WiSe22/23) mit einem Doppelstudium beginnen und zusammen MSc Mathematical Physics und BSc Informatik studieren. Nun steht auf der Uni-Hamburg Website, dass ich ein Motivationsschreiben und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötige.
Hier hab ich mir direkt die Frage gestellt, an wen ich mich wenden muss für die Unbedenklichkeitsbescheinigung... muss ich mich hier an die MIN-Fakultät oder an die entsprechenden Studienbüros für Informatik oder Physik bzw. Mathematik wenden? Oder einen anderen Ansprechpartner?
Meine zweite Frage bezieht sich auf die Bewerbung für den zweiten Studiengang. Nun ist es ja nicht möglich sich im Online-Verfahren für beide Studiengänge gleichzeitig zu bewerben. Bedeutet das, dass meine Bewerbung zu dem zweiten Studiengang "implizit" und ausschließlich durch die namentliche Nennung des Studiengangs im Antrag auf das Doppelstudium erfolgt und ich somit auch für den zweiten Studiengang keine Bewerbung auf STiNE ausfüllen muss und ausfüllen kann?
Vielen Dank im Voraus!
MfG Torben