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Beleg der Umrechnung der Abschlussnote

Verfasst: Di 28. Jun 2022, 12:56
von MMueller99
Hallo,

beim Einschreiben für einen Masterstudiengang wird ein Beleg der Umrechnung der Abschlussnote in das deutsche Notensystem gefordert. Dieser sei nur dann nicht erforderlich, wenn der Bachelor Abschluss "im Ausland erworben wurde".
Liegt hier ein Fehler vor, oder in welcher Form werden die Noten benötigt? Meine Modulleistungen liegen beispielsweise in der herkömmlichen Form (1.5, 2.7, ...) vor. Benötige ich hier trotzdem eine Umrechnung?

Viele Grüße

Re: Beleg der Umrechnung der Abschlussnote

Verfasst: Mo 4. Jul 2022, 00:39
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe,

ich gehe davon aus, dass sich Ihre Frag auf das Feld "Abschlussnote" im Abschnitt "Angaben zum Erststudium" des Bewerbungsformulars bzw. den folgenden Hinweistext beziehen:
Bei einem Erststudium im Ausland geben Sie hier bitte ihre ins deutsche Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote an. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig sicher, dass Ihnen zum Zeitpunkt der Bewerbung eine ins deutschen Notensystem umgerechnete Durchschnittsnote vorliegt. Weist Ihr Zeugnis keine Note aus, oder lässt sich die Durchschnittsnote nicht bestimmen, geben Sie bitte als Note 9,9 an. Wenn Sie 9,9 angeben, werden Sie im Auswahlverfahren hinter die letzte Person eingeordnet, die eine Durchschnittsnote angegeben hat.
Leider verstehe ich Ihre diesbezüglichen Frage nicht ganz, sodass ich noch einmal nachfragen muss.

a) Haben Sie Ihren Abschluss, der Sie für den Master qualifiziert, im Ausland erworben.

b) Wenn ja, haben Sie eine Umrechnung der ausländischen Abschluss- bzw. der Durchschnittsnote in das deutsche Notensystem.

Liebe Grüße
Thomas Walter