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Zwangsexmatrikulation und erneute Immatrikulation?

Verfasst: Fr 1. Jul 2022, 16:01
von Belguun
Sehr geehrtes Campus-Center-Team,

ich wurde leider aus eigenem Verschulden zum letzten Semester aus meinem Master-Studiengang (Molecular Life Sciences) zwangsexmatrikuliert aufgrund fehlendem Nachreichen meines Bachelor-Zeugnisses.

Das habe ich jedoch bis jetzt nicht bemerkt. Jetzt habe ich Fragen.

Sind die Klausuren für die ich mich in diesem Semester angemeldet habe jetzt ungültig?

Und kann ich mich für das jetzt kommende Wintersemester 2022/23 wieder immatrikulieren, da ich jetzt alle nötigen Dokumente habe?
Und wenn ja, wie würde das ablaufen? Über das Stine-Portal über müsste ich zu irgendein bestimmtes Büro gehen und mich dort melden?


Abgesehen davon wünsche ich euch eine schöne kommende Woche

Mfg

Belguun

Re: Zwangsexmatrikulation und erneute Immatrikulation?

Verfasst: Mo 4. Jul 2022, 08:55
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Guten Morgen Belguun,

Sie sind bereits zum Ende des Wintersemesters 2021/22 exmatrikuliert worden (31.3.22) und sind demnach in diesem Sommersemester kein:e eingeschriebene:r Studierende:r mehr der Universität Hamburg und nicht berechtigt Prüfungsleistungen abzulegen.

Eine Einschreibung ist nicht einfach so möglich. Sie müssen sich bitte bis spätestens zum 15. Juli erneut bewerben. Erhalten Sie einen Studienplatz können Sie Ihr Studium wieder aufnehmen. Ohne eine erfolgreiche Bewerbung ist die Wiederaufnahme Ihres Studiums nicht möglich.

Herzlichst
Sandra Hoffmann

Re: Zwangsexmatrikulation und erneute Immatrikulation?

Verfasst: Mo 4. Jul 2022, 16:13
von Belguun
Vielen Dank für ihre Antwort!!

Dahingehend hätte ich noch eine Frage. Muss ich während der Neubewerbung auf irgendwas Spezielles achten, dass darauf hinweist, dass ich bereits eingeschrieben war?

Mfg

Belguun

Re: Zwangsexmatrikulation und erneute Immatrikulation?

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 09:14
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Guten Morgen Belguun,

Sie müssen Ihre vorherigen Studien bei "Angaben zum bisherigen Studienverlauf" berücksichtigen - sowohl Ihr Bachelor-, als auch Ihr Masterstudium (welches Sie aufgrund von Exmatrikulation) nicht beendet haben.

Herzlichst
Sandra Hoffmann