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Medizinstudium Immatrikulation / Prüfungsanspruch nicht-verwandtes Fach

Verfasst: Mo 4. Jul 2022, 17:48
von dln1
Hallo,

Ich möchte nun zum kommenden Wintersemester ein Medizinstudium aufnehmen und hätte noch eine kurze Frage bezüglich des Fachwechsels:

Ich hatte vor einigen Jahren ein Semester technisch orientierte BWL an der Uni Stuttgart studiert. Leider hatte ich damals vergessen mich von einer Prüfung ("Rechtliche Grundlagen der BWL") abzumelden und die Prüfung damals entsprechend nicht mitgeschrieben.

Eine Bescheinigung über das erlöschen des Prüfungsanspruchs oÄ habe ich nie erhalten; Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalte ich vom Prüfungsamt aber auch nicht mehr. Auf Nachfrage wurde mir damals gesagt

"Durch den entstandenen Fehlversuch waren Sie (trotz Exmatrikulation) hier in einem offenen Prüfungsverfahren, das Sie wegen der Wiederholungspflicht zum nächst möglichen Termin hätten fortsetzen müssen, um den Prüfungsanspruch aufrecht zu erhalten. Die Folgefünfen werden zwar nach einer Exmatrikulation systemisch nicht mehr geahndet, aber eine Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. ist leider nicht mehr möglich."

"richtig wäre die Angabe, dass Ihr Prüfungsanspruch erloschen ist (auch wenn ich Ihnen darüber keine Bescheinigung ausstellen kann). Wenn keine Verwandtschaft der Studiengänge besteht bzw. das Modul nicht Bestanteil des neuen Studiums ist, sollte dies ja kein Problem darstellen."

Nun zur Frage:

Sind diese Angabe für die Immatrikulation fürs Medizinstudium irgendwie relevant und sollte ich vorab ggf. Unterlagen beschaffen, z. B. ein Transcript of Records oÄ? Oder spielt das aufgrund der Verschiedenheit der Studiengänge ohnehin keine Rolle?
Ferner: Ich nehme an, bei der Immatrikulation wird gefragt werden, ob ich irgendwo den Prüfungsanspruch verloren habe: Was soll ich hier für die technische BWL angeben?

Lieben Dank!

Re: Medizinstudium Immatrikulation / Prüfungsanspruch nicht-verwandtes Fach

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 09:43
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Guten Morgen dln1,

die Antwort auf Ihre Frage finden Sie in diesem Foren-Beitrag: viewtopic.php?t=7413

Wichtig ist, dass Sie alle nicht bestandenen Prüfungen in der Online-Bewerbung sowie der Immatrikulation angeben. Ein Dokument einzureichen ist nicht erforderlich, da es sich nicht um verwandte Studiengänge handelt. Die Auskunft Ihrer damaligen Hochschule ist korrekt.

Wenn keine Verwandtschaft der Studiengänge besteht bzw. das Modul nicht Bestanteil des neuen Studiums ist, sollte dies ja kein Problem darstellen."
Herzlichst
Sandra Hoffmann

Re: Medizinstudium Immatrikulation / Prüfungsanspruch nicht-verwandtes Fach

Verfasst: Di 5. Jul 2022, 10:18
von dln1
Guten Morgen,
vielen Dank für die schnelle Antwort!