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Nachreichung der Bachelornote

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 10:27
von KW0998
Hallo Zusammen,

ich habe mich für das Wintersemester bei dem Masterstudiengang Non-Profit-Management beworben.

Da mein Kolloquium der Bachelorarbeit voraussichtlich erst im Oktober 2022 stattfindet und ich somit noch während des Studienbeginns an meiner alten Hochschule eingeschrieben bleibe, möchte ich gerne wissen, ob das zulässig ist.

Die Nachreichung bis einen Monat nach dem Studienbeginn kann ich einhalten. Es handelt sich hierbei lediglich um zwei bis drei Wochen, in denen sich die Studiengänge überschneiden würden.

Über ein Feedback, ob das ein Problem darstellt, freue ich mich.

Beste Grüße!

Re: Nachreichung der Bachelornote

Verfasst: Mi 6. Jul 2022, 13:16
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo KW0998,

das Bachelorzeugnis können Sie, wie Sie in den Bewerbungsinformationen (https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... tudien.pdf) nachlesen können, bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachgereicht werden.

Reichen Sie zur Bewerbung stattdessen, wie unter "Einzureichende Bewerbungsunterlagen" beschrieben, ein aktuelles Transcript of Records mit vorläufiger Durchschnittsnote ein.

Die Anmeldung Ihrer Bachelorarbeit wird nicht explizit als Bewerbungsvoraussetzung gefordert.

Herzlichst
Sandra Hoffmann