Hallo,
ich habe Ende Juni diesen Jahres einen Bachelor an einer privaten Hochschule absolviert, was laut der neuen Regelung zu einer Anrechnung von 8 Wartesemester führen würde. Laut der Homepage läuft das Bewerbeungsverfahren für Zweitstudenten in Psychologie nicht über hochschulstart.de und erfolgt auch nicht über die Punktevergabe von einem Begründungsschreiben und der Abschlussnote des Erststudiums. Sind diese Infomrationen richtig? Dann könnte ich mich bei der Online-Bewerbung mit meiner Bachelorabschlussnote und der Anrechnung von 8 Wartesemestern bewerben, oder?
Lg
vivi
Hallo Vivi,
Die besondere Regelung für die Bewerbung für ein Zweitstudium (Begründung und Vergabe der Studienplätze nach einem Punktesystem) gilt nur für die Studiengänge, bei denen die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), also nicht im Falle von Psychologie. Die Bewerbung über hochschulstart.de ist aber nicht zu verwechseln mit der Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV), die im Falle von Psychologie erforderlich ist. Die Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren erfordert eine Registrierung bei hochschulstart, dennoch bewerben Sie sich aber direkt bei der Uni Hamburg und die Vergabe der Studienplätze erfolgt nicht zentral, sondern direkt nach den Kriterien der Hochschulen, d.h. im Fall der Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg ausschließlich über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit. Im Dialogorientierten Serviceverfahren übernimmt Hochschulstart nur die Aufgabe der Koordination mehrerer Bewerbungen für den gleichen Studiengang an unterschiedlichen Hochschulen, d.h. hier sind nur Besonderheiten zu beachten, falls Sie sich gleichzeitig an mehreren Hochschulen bewerben. Eine Erläuterung des Unterschieds zwischen der Bewerbung bei hochschulstart.de und dem Dialogorientierten Serviceverfahren finden Sie auch hier: viewtopic.php?f=5&t=528
Sie können sich an der Uni Hamburg statt mit ihrer Abiturdurchschnittsnote auch mit der Durchschnittsnote Ihres Bachelorabschlusses bewerben. Dann gilt aber als Wartezeit nur die Zeit, die seit dem Erwerb Ihres Bachelorabschlusses vergangen ist, da als Wartezeit die Zeit gilt, seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist und Sie in diesem Fall Ihren Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwenden. D.h. Sie hätten nur dann eine Wartezeit von 8 Wartesemestern, wenn diese seit dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums vergangen wären, bei einem Abschluss in diesem Jahr haben Sie keine Wartezeit. Die Wartezeit hätten Sie nur dann, wenn Sie sich mit Ihrer Abiturdurchschnittsnote bewerben, da ein Studium an einer privaten Hochschule in der Tat als Wartezeit gerechnet wird. Sollte Ihre Bachelorabschlussnote signifikant besser sein als Ihre Abiturdurchschnittsnote, kann es sich bei einer Bewerbung in diesem Jahr trotzdem lohnen, sich mit dieser Note zu bewerben, da für eine Zulassung im Bachelorstudiengang Psychologie über die Wartezeit in den vergangen Jahren regelmäßig 10 Wartesemester erforderlich waren, so dass Sie mit 8 Wartesemestern vermutlich keine große Chance auf eine Zulassung über die Wartezeit hätten. Da die Werte der letzten Jahre allerdings immer nur eine Tendenz abbilden können und sich die Werte in jedem Jahr neu im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Wartezeiten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, ist dies aber natürlich nur eine Einschätzung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Die besondere Regelung für die Bewerbung für ein Zweitstudium (Begründung und Vergabe der Studienplätze nach einem Punktesystem) gilt nur für die Studiengänge, bei denen die Bewerbung über hochschulstart.de erfolgt (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie), also nicht im Falle von Psychologie. Die Bewerbung über hochschulstart.de ist aber nicht zu verwechseln mit der Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV), die im Falle von Psychologie erforderlich ist. Die Bewerbung über das Dialogorientierte Serviceverfahren erfordert eine Registrierung bei hochschulstart, dennoch bewerben Sie sich aber direkt bei der Uni Hamburg und die Vergabe der Studienplätze erfolgt nicht zentral, sondern direkt nach den Kriterien der Hochschulen, d.h. im Fall der Bachelorstudiengänge der Uni Hamburg ausschließlich über die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung und die Wartezeit. Im Dialogorientierten Serviceverfahren übernimmt Hochschulstart nur die Aufgabe der Koordination mehrerer Bewerbungen für den gleichen Studiengang an unterschiedlichen Hochschulen, d.h. hier sind nur Besonderheiten zu beachten, falls Sie sich gleichzeitig an mehreren Hochschulen bewerben. Eine Erläuterung des Unterschieds zwischen der Bewerbung bei hochschulstart.de und dem Dialogorientierten Serviceverfahren finden Sie auch hier: viewtopic.php?f=5&t=528
Sie können sich an der Uni Hamburg statt mit ihrer Abiturdurchschnittsnote auch mit der Durchschnittsnote Ihres Bachelorabschlusses bewerben. Dann gilt aber als Wartezeit nur die Zeit, die seit dem Erwerb Ihres Bachelorabschlusses vergangen ist, da als Wartezeit die Zeit gilt, seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung vergangen ist und Sie in diesem Fall Ihren Bachelorabschluss als Hochschulzugangsberechtigung verwenden. D.h. Sie hätten nur dann eine Wartezeit von 8 Wartesemestern, wenn diese seit dem Abschluss Ihres Bachelorstudiums vergangen wären, bei einem Abschluss in diesem Jahr haben Sie keine Wartezeit. Die Wartezeit hätten Sie nur dann, wenn Sie sich mit Ihrer Abiturdurchschnittsnote bewerben, da ein Studium an einer privaten Hochschule in der Tat als Wartezeit gerechnet wird. Sollte Ihre Bachelorabschlussnote signifikant besser sein als Ihre Abiturdurchschnittsnote, kann es sich bei einer Bewerbung in diesem Jahr trotzdem lohnen, sich mit dieser Note zu bewerben, da für eine Zulassung im Bachelorstudiengang Psychologie über die Wartezeit in den vergangen Jahren regelmäßig 10 Wartesemester erforderlich waren, so dass Sie mit 8 Wartesemestern vermutlich keine große Chance auf eine Zulassung über die Wartezeit hätten. Da die Werte der letzten Jahre allerdings immer nur eine Tendenz abbilden können und sich die Werte in jedem Jahr neu im Verlauf des Verfahrens aus der Anzahl der Bewerber/innen, deren Wartezeiten und der Anzahl der Studienplätze ergeben, ist dies aber natürlich nur eine Einschätzung.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Campus-Center
Universität Hamburg
Liebe Frau Schelling,
vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Ich bin nun gerade dabei mich im Online Bewerbungsportal ihrer Uni zurecht zu finden und habe gemerkt, dass ich ein vergangenes Studium an einer Privaten Uni garnicht angeben kann( Ich habe meinen Bachelor an einer evangelischen Hochschule in Marburg erworben)
--> "Waren Sie an einer privaten Hochschule oder im Studienkolleg eingeschrieben, geben Sie bitte "Nein" an"
Des Weiteren kann ich bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung nur das Feld "Sonstige Studienberechtigung/Externenprüfung (allgemeine Hochschulreife)" finden, um dann meine Bachelornote eingeben zu können. Ist dieses Feld dafür geeignet?
Um mal kurz über die Fakten zu reden: Ich habe mein Abi im Juni 2011 mit einem NC von 2,7 gemacht und 2012 (WS) ein Studium an einer privaten Uni begonnen und jetzt mit 1,9 abgeschnitten. Würde ich mich dieses Jahr mit meinem Abi bewerben, dann hätte ich eine Wartezeit von 10 Semestern (das Jahr von 2011 bis 2012 war ich im Ausland, aber habe keinen Dienst abgeleistet), was wahrscheinlich meinen Bachelorschnitt nicht überbieten könnte, oder?
Liebe Grüße,
Vivi
vielen Dank für ihre ausführliche Antwort. Ich bin nun gerade dabei mich im Online Bewerbungsportal ihrer Uni zurecht zu finden und habe gemerkt, dass ich ein vergangenes Studium an einer Privaten Uni garnicht angeben kann( Ich habe meinen Bachelor an einer evangelischen Hochschule in Marburg erworben)
--> "Waren Sie an einer privaten Hochschule oder im Studienkolleg eingeschrieben, geben Sie bitte "Nein" an"
Des Weiteren kann ich bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung nur das Feld "Sonstige Studienberechtigung/Externenprüfung (allgemeine Hochschulreife)" finden, um dann meine Bachelornote eingeben zu können. Ist dieses Feld dafür geeignet?
Um mal kurz über die Fakten zu reden: Ich habe mein Abi im Juni 2011 mit einem NC von 2,7 gemacht und 2012 (WS) ein Studium an einer privaten Uni begonnen und jetzt mit 1,9 abgeschnitten. Würde ich mich dieses Jahr mit meinem Abi bewerben, dann hätte ich eine Wartezeit von 10 Semestern (das Jahr von 2011 bis 2012 war ich im Ausland, aber habe keinen Dienst abgeleistet), was wahrscheinlich meinen Bachelorschnitt nicht überbieten könnte, oder?
Liebe Grüße,
Vivi
Hallo Vivi,
In den Angaben zum bisherigen Studienverlauf geben Sie in der Tat ein Studium an einer privaten Hochschule nicht an. Für Ihren Abschluss ist bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung/Externenprüfung (allgemeine Hochschulreife)" die richtige Auswahl.
Zu Ihrer Frage, welche Bewerbungskonstellation in Ihrem Fall günstiger ist, lässt sich natürlich nur eine Schätzung abgeben, da uns nur die NC-Werte für den Studiengang Psychologie aus den vergangenen Jahren bekannt sind, aus denen sich keine sicheren Prognosen über das kommende Verfahren ableiten lassen. Meiner Einschätzung nach sind Ihre Chancen bei einer Bewerbung mit der Durchschnittsnote Ihres Bachelorabschlusses nicht gut, da der NC-Wert für den Studiengang Psychologie an der Uni Hamburg in den vergangenen Jahren konstant bei 1,4 lag, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... mester.pdf Damit, dass der Wert hier im kommenden Verfahren so weit nach unten schwankt, dass mit einer 1,9 eine Zulassung möglich ist, ist erfahrungsgemäß nicht sehr wahrscheinlich zu rechnen.
Bei einer Bewerbung mit Ihrem Abiturzeugnis haben Sie aufgrund Ihrer Wartezeit von 10 Semestern meiner Einschätzung nach eine etwas bessere Chance, da die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit für die Uni Hamburg 10 Semester beträgt und im Falle von Wartezeitgleichheit das Los entscheidet, so dass Sie hier bei Ihrer Wartezeit in jedem Fall eine Chance auf Losglück haben. Wie groß diese Chance ist, lässt sich vorab nicht einschätzen, da dies davon abhängt, wie viele Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern es im gegenwärtigen Verfahren geben wird, worüber auch wir vor Abschluss des Verfahrens nichts wissen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
In den Angaben zum bisherigen Studienverlauf geben Sie in der Tat ein Studium an einer privaten Hochschule nicht an. Für Ihren Abschluss ist bei den Angaben zur Hochschulzugangsberechtigung "Sonstige Studienberechtigung/Externenprüfung (allgemeine Hochschulreife)" die richtige Auswahl.
Zu Ihrer Frage, welche Bewerbungskonstellation in Ihrem Fall günstiger ist, lässt sich natürlich nur eine Schätzung abgeben, da uns nur die NC-Werte für den Studiengang Psychologie aus den vergangenen Jahren bekannt sind, aus denen sich keine sicheren Prognosen über das kommende Verfahren ableiten lassen. Meiner Einschätzung nach sind Ihre Chancen bei einer Bewerbung mit der Durchschnittsnote Ihres Bachelorabschlusses nicht gut, da der NC-Wert für den Studiengang Psychologie an der Uni Hamburg in den vergangenen Jahren konstant bei 1,4 lag, wie Sie der folgenden Tabelle entnehmen können: http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... mester.pdf Damit, dass der Wert hier im kommenden Verfahren so weit nach unten schwankt, dass mit einer 1,9 eine Zulassung möglich ist, ist erfahrungsgemäß nicht sehr wahrscheinlich zu rechnen.
Bei einer Bewerbung mit Ihrem Abiturzeugnis haben Sie aufgrund Ihrer Wartezeit von 10 Semestern meiner Einschätzung nach eine etwas bessere Chance, da die Höchstzahl sammelbarer Wartezeit für die Uni Hamburg 10 Semester beträgt und im Falle von Wartezeitgleichheit das Los entscheidet, so dass Sie hier bei Ihrer Wartezeit in jedem Fall eine Chance auf Losglück haben. Wie groß diese Chance ist, lässt sich vorab nicht einschätzen, da dies davon abhängt, wie viele Bewerber/innen mit 10 Wartesemestern es im gegenwärtigen Verfahren geben wird, worüber auch wir vor Abschluss des Verfahrens nichts wissen.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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