Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte nur sichergehen, dass die mir vorliegende Information, dass man sich im Auslandssemester erbrachte Leistungen anrechnen lassen kann, obwohl ich hier ein Urlaubssemester angemeldet habe, auch stimmt.
So entnehme ich das der Webseite, aber gegenteilige Stimmen von Mitstudierenden haben mich diesbezüglich nun etwas verunsichert, dementsprechend würde ich mich über eine kurze Rückmeldung sehr freuen.
Vielen Dank!
Hallo ines94,
ja, Ihre Informationen stimmen. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern. Sie können sich selbst stärken, in dem Sie nochmal unsere Informationen zur Beurlaubung lesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Unter dem Punkt "Darf ich während des Urlaubsemesters Leistungen erbringen?" ist folgender Hinweis zu finden:
Sandra Hoffmann
ja, Ihre Informationen stimmen. Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern. Sie können sich selbst stärken, in dem Sie nochmal unsere Informationen zur Beurlaubung lesen: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ubung.html
Unter dem Punkt "Darf ich während des Urlaubsemesters Leistungen erbringen?" ist folgender Hinweis zu finden:
Liebe GrüßeAußerdem sind folgende Ausnahmen gegeben, die eine Prüfungsleistung auch während einer Beurlaubung erlauben: (...) die Ablegung von Prüfungen im Rahmen von Studienaufenthalten an ausländischen oder anderen inländischen Hochschulen.
Sandra Hoffmann
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