Sehr geehrte Damen und Herren,
um immatrikuliert zu werden benötigt man eine gesetzliche Krankenversicherung. Diese muss man schon bei der Immatrikulation nachweisen. Ich habe mich an die Technische Krankenkasse gewendet und sie können die Studenten nur ab dem Beginn des Studiums, also ab dem 1. Oktober versichern. Für die Immatrikulation stellen sie aber eine vorläufige Bescheinigung zur Verfügung.
Meine Frage ist: wenn ich eine gesetzliche Krankenversicherung für die Immatrikulation beantrage, muss die Versicherung schon ab dem Beginn der Immatrikulation gültig sein? Ist eine vorläufige Bescheinigung als der Versicherungsnachweis für die Immmatrikulation gültig, wenn die Mitgliedschaft erst am 1. Oktober beginnt?
Danke für Ihre Antwort im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Nikita Danilov
Hallo Nikita Danilov,
studentisch krankenversichert können Sie erst sein, wenn Sie den Studierendenstatus haben - was bei einem Studienstart zum Wintersemester der 1. Oktober ist. Nichtsdestotrotz können Sie bereits zuvor Kontakt zu einer Krankenkasse aufnehmen und eine Versicherung abschließen. Die Krankenkasse informiert uns dann elektronisch darüber - auch schon vor dem 1. Oktober.
Wenn Sie Sorge tragen, dass Sie bereits innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist versichert sein müssen, kann ich Sie beruhigen. Das ist nicht der Fall.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
studentisch krankenversichert können Sie erst sein, wenn Sie den Studierendenstatus haben - was bei einem Studienstart zum Wintersemester der 1. Oktober ist. Nichtsdestotrotz können Sie bereits zuvor Kontakt zu einer Krankenkasse aufnehmen und eine Versicherung abschließen. Die Krankenkasse informiert uns dann elektronisch darüber - auch schon vor dem 1. Oktober.
Wenn Sie Sorge tragen, dass Sie bereits innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist versichert sein müssen, kann ich Sie beruhigen. Das ist nicht der Fall.
Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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