Hallo,
ich habe mich für das Studiengang B.Ed. Lehramt für Sek. 1 und 2 beworben für die Fächer Mathe und Sport.
Der Nachweis zur bestanden Sporteignungsprüfung muss zur Immatrikulation vorgezeigt werden.
Ich habe jedoch erst am 20.09 mein Termin zur Eignungsprüfung, wird es noch akzeptiert ?
Außerdem findet dies an der Uni Vechta statt, zählt dies ebenso ?
Falls ich die Prüfung nicht bestehe, kann man kurzfristig vor Semester Beginn noch das Fach wechseln ?
Hallo Nilab Faqiry,
eine Nachreichfrist für den Nachweis der Sporteignungsprüfung gibt es nicht. Sie müssen den Nachweis innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist hochladen. Die Immatrikulation wird im Laufe des August erfolgen, weshalb der 20. September zu spät ist. Demnach erübrigt sich Ihre anschließende Frage.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
eine Nachreichfrist für den Nachweis der Sporteignungsprüfung gibt es nicht. Sie müssen den Nachweis innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist hochladen. Die Immatrikulation wird im Laufe des August erfolgen, weshalb der 20. September zu spät ist. Demnach erübrigt sich Ihre anschließende Frage.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Da ich gehofft habe, dass die Einreichung des Sporttest noch bis zum 20.09 noch akzeptiert wird, habe ich mich schon für das Studiengang B.Ed. Lehramt für Sek. 1 und 2 auf das Fach Sport beworben.
Wie kann ich auf der Platform Stine das jeweilige Fach ändern ?
Wie kann ich auf der Platform Stine das jeweilige Fach ändern ?
Hallo Nilab Faqiry,
dass geht nur, wenn ich Ihre Bewerbung zuvor öffne. Wenn Sie mit der Öffnung einverstanden sind (die nur noch bis 14 Uhr heute möglich ist), bestätigen Sie mir dies bitte umgehend in einer Rückantwort, vielen Dank.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
dass geht nur, wenn ich Ihre Bewerbung zuvor öffne. Wenn Sie mit der Öffnung einverstanden sind (die nur noch bis 14 Uhr heute möglich ist), bestätigen Sie mir dies bitte umgehend in einer Rückantwort, vielen Dank.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Ja, das ist in Ordnung.
Ich möchte das Fach Sport wechseln.
Statt Sport würde ich dann Chemie nehmen.
Ich möchte das Fach Sport wechseln.
Statt Sport würde ich dann Chemie nehmen.
Hallo Nilab Faqiry,
ich habe Ihre Bewerbung geöffnet. Bitte denken Sie daran Ihre Bewerbung erneut abzuschicken, nachdem Sie Änderungen daran vorgenommen haben. Die Bewerbungsfrist endet heute Abend um 23:59 Uhr. Bewerbung die danach eingehen, werden von uns nicht mehr berücksichtigt.
Bitte prüfen Sie, ob für Sie, sollten Sie eine Zulassung erhalten ein Wechsel Ihrer Unterrichtsfächer in Frage kommt. Wenn ja, könnten Sie zum Wintersemester 2023/24 ggf. in Sport wechseln. Dann würde es natürlich Sinn machen an der Eignungsprüfung im September teilzunehmen.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
ich habe Ihre Bewerbung geöffnet. Bitte denken Sie daran Ihre Bewerbung erneut abzuschicken, nachdem Sie Änderungen daran vorgenommen haben. Die Bewerbungsfrist endet heute Abend um 23:59 Uhr. Bewerbung die danach eingehen, werden von uns nicht mehr berücksichtigt.
Bitte prüfen Sie, ob für Sie, sollten Sie eine Zulassung erhalten ein Wechsel Ihrer Unterrichtsfächer in Frage kommt. Wenn ja, könnten Sie zum Wintersemester 2023/24 ggf. in Sport wechseln. Dann würde es natürlich Sinn machen an der Eignungsprüfung im September teilzunehmen.
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Super,
Vielen lieben Dank,
es hat geklappt.
Ja, ich habe auf jeden Fall vor, nächstes Jahr das Fach zu wechseln.
Verlängert sich jedoch meine Regelstudienzeit, wenn ich nach einem Jahr das Fach Wechsel ?
Vielen lieben Dank,
es hat geklappt.
Ja, ich habe auf jeden Fall vor, nächstes Jahr das Fach zu wechseln.
Verlängert sich jedoch meine Regelstudienzeit, wenn ich nach einem Jahr das Fach Wechsel ?
Hallo Nilab Faqiry,
zur Regelstudienzeit folgende Information:
Es gibt für Studierende grundsätzlich keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
zur Regelstudienzeit folgende Information:
Es gibt für Studierende grundsätzlich keine prüfungsrechtliche Verpflichtung, das Studium in der Regelstudienzeit abzuschließen. Die Regelstudienzeit stellt von Seiten der Hochschule keine Vorgabe an die Studierenden dar, sondern ist vielmehr eine Vorgabe an die Universität, die besagt, dass Studiengänge und Curricula so gestaltet sein müssen, dass es Studierenden möglich ist, den Studiengang in der Regelstudienzeit abzuschließen (vgl. § 53 Absatz 2 Hamburgisches Hochschulgesetz).
Herzlichst
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
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