Liebe/r Suekran23,
Ja, das ist möglich. Ein Wechsel vom Vollzeitstudium in den Teilzeitstatus und umgekehrt ist jeweils mit der Rückmeldung möglich, Sie können also während des Studiums in den Teilzeitstatus wechseln. Allerdings erfordert ein Teilzeitstudium einen Grund, wobei es als Grund ausreicht, wenn Sie nachweisen können, dass Sie mindestens 15 Stunden in der Woche arbeiten. Beachten Sie aber, dass Sie auch als Teilzeitstudierende/r mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit dem Studium widmen können müssen, d.h. Sie dürfen i.d.R. nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten, wobei hier die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit gemeint ist.
Weiterführende Informationen zum Teilzeitstudium an der Universität Hamburg finden Sie hier:
http://www.uni-hamburg.de/campuscenter/ ... udium.html
Informationen zu den Besonderheiten des Teilzeitstudiums im Jurastudium finden Sie hier:
http://www.jura.uni-hamburg.de/erste-ju ... eitstatus/
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling