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Krankenversicherung EU- Ausland

Verfasst: Di 2. Aug 2022, 11:32
von feldererjane
Hallo,

Da ich in Italien krankenversichert bin, muss ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen (Studiengang Medizin). Dies kann ich nur vor Ort in Hamburg machen und ich frage mich, ob das auch nach Ende der Immatrikulationsfrist (Bei mir 11.08.2022) noch möglich ist.
Die Beratung bei der AOK hat dies zwar bestätigt, ich will aber auf Nummer sicher gehen und frage deshalb hier noch einmal nach.

LG
Janine

Re: Krankenversicherung EU- Ausland

Verfasst: Di 2. Aug 2022, 14:11
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe Janine,

"... ob das auch nach Ende der Immatrikulationsfrist (Bei mir 11.08.2022) noch möglich ist."

Ja, für den Nachweis der Krankenversicherung (siehe www.uni-hamburg.de/kv) ist die Immatrikulationsfrist irrelevant.

In der Immatrikulationsfrist müssen Sie nur den digitalen Immatrikulationsantrag mit den in der Checkliste für die Immatrikulation genannten Immatrikulationsunterlagen einreichen.

Alle weiteren Schritte erfolgen später (siehe www.uni-hamburg.de/ae).

Liebe Grüße
Thomas Walter