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Zulassungsbescheid

Verfasst: Do 4. Aug 2022, 10:44
von livia
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich, Livia Brüssler, hatte mich im Juli bei iHnen um einen Studienplatz im Studiengang der Klassischen Archäologie beworben (Bewerbungsnr.: 1683560), und erhielt für diesen auch eine Sofortzulassung. Jedoch sind mir die folgenden Aktionen etwas unklar.

Zwar habe ich eine Bewerbung über das von Ihnen angebotenen Online-Verfahren abgeschickt, jedoch wurde diese nicht auf hochschulstart.de gespeichert, was somit eine aktive Annahme des Zulassungsangebots für mich nicht möglich macht.

Inwiefern kann ich ohne diese einen Zulassungsbescheid erhalten, und wie müsste ich nach dem Erhalten von diesem fortfahren um eine Immatrikulationsbescheinigung zu erhalten? Wäre hier auch eine Hochladen der noch fehlenden Unterlagen, wie z.B dem Abiturzeugnis nötig?

Re: Zulassungsbescheid

Verfasst: Do 4. Aug 2022, 18:10
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe livia,

1) "jedoch wurde diese nicht auf hochschulstart.de gespeichert"

Der Studiengang B.A. Klassische Archäologie nimmt nicht am Dialogorientiertes Serviceverfahren (DoSV) teil. Das Portal der Stiftung für Hochschulzulassung (www.hochschulstart.de) ist daher in das Bewerbungsverfahren dieses Studiengangs nicht involviert.

Das Bewerbungsverfahren für diesen Studiengang läuft also nur über das Bewerbungsportal STiNE der Universität Hamburg ab.

2) Eine Sofortzulassung stellt eine Zusage der Universität Hamburg dar, dass Sie für den Studiengang zugelassen werden.

Der weitere Prozess läuft aber auch bei einer Sofortzulassung ganz regulär ab. Sie erhalten zum zentralen Bescheidtermin (siehe "Bescheidtermine - Ergebnis der Bewerbung" - www.uni-hamburg.de/online-bewerbung) wie alle zugelassenen Bewerber*innen einen Zulassungsbescheid und müssen sich anschließend durch Einreichen des digitalen Immatrikulationsantrags innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen an der Universität Hamburg immatrikulieren, sofern Sie die Zulassung annehmen möchten.

Da Sie sich für den Studiengang B.A. Klassische Archäologie beworben haben, dessen Bewerbungen nicht im Rahmen des DoSV koordiniert werden, erhalten Sie Ihren Zulassungsbescheid also am 17.08.2022.

Bitte lassen Sie es mich wissen, falls Sie noch weitere Fragen haben.

Liebe Grüße
Thomas Walter

Re: Zulassungsbescheid

Verfasst: Fr 5. Aug 2022, 00:52
von livia
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort!

Ich hätte nur noch eine weitere Nachfrage bezüglich des Hochladens der benötigten Nachweise, wie dem Abitur-Zeugnis oder auch eines Sprachnachweises.

Es kann durchaus sein, dass ich bei der Vorbereitung meiner Online-Bewerbung diesen Schritt versehentlich übersehen habe, jedoch ist mir noch unklar wo die erforderten Nachweise hochgeladen werden sollen und wann ich dies tuen soll. Folgt dieser Schritt erst nach dem Erhalt des Bescheids?

Re: Zulassungsbescheid

Verfasst: Fr 5. Aug 2022, 10:50
von Campus-Center - Thomas Walter
Liebe livia,

"Folgt dieser Schritt erst nach dem Erhalt des Bescheids?"

Ja.

Nach Erhalt des Zulassungsbescheids müssen Sie die erforderlichen Nachweise (siehe Checkliste für die Immatrikulation) innerhalb der Immatrikulationsfrist von 7 Tagen im digitalen Immatrikulationsantrag hochladen (siehe S.27 https://www.uni-hamburg.de/info-bachelor#page=27).

Liebe Grüße
Thomas Walter