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Exmatrikulation

Verfasst: Fr 5. Aug 2022, 15:35
von Nele455
Hallo,
ich habe die Zulassung letzte Woche für die Uni Hamburg erhalten, studiere derzeit aber noch an einer anderen Uni.
Bis wann muss ich mich an der alten Uni exmatrikulieren?

Re: Exmatrikulation

Verfasst: Mo 8. Aug 2022, 10:13
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Nele455,

wenn Sie sich in der Abschlussphase Ihres derzeitigen Studiums befinden, können Sie es parallel zu Ihrem neuen Studium an der Universität Hamburg im Wintersemester 2022/23 beenden. Der Studienabschluss muss uns in dem Fall bis spätestens zum 30. März 2023 vorliegen.

Siehe "Kurzzeitige Überschneidung zweier Studiengänge": https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... l#10914608

Beschreibt oben genannter Fall nicht Ihre Situation, exmatrikulieren Sie sich bitte bis spätestens zum 30. September aus Ihrem aktuellen Studiengang. Die Exmatrikulationsbescheinigung müssen Sie uns zur Immatrikulation nicht einreichen. Stattdessen bestätigen Sie im Antrag auf Einschreibung bitte, dass Sie sich fristgerecht exmatrikulieren werden.

Herzlichst
Sandra Hoffmann