Guten Tag,
ich habe eine Frage zum Zweitstudium, zu dem man sich ja auch mit der Abschlussnote des Erststudiums bewerben kann: Welche Note ist hierfür maßgeblich? Die des Masters, die des Bachelors + Masters gemittelt? Oder spielt hierfür die Referendariatsnote eine weitere Rolle (mein Erststudium ist ein Lehramtsstudium)?
(Das Erststudium wurde an einer anderen Universität durchgeführt, falls dies relevant ist.)
Über Ihre Antwort würde ich mich sehr freuen!
Freundliche Grüße
Pia
Liebe Pia,
Für welchen Studiengang möchten Sie sich denn für ein Zweitstudium bewerben?
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Für welchen Studiengang möchten Sie sich denn für ein Zweitstudium bewerben?
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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Universität Hamburg
Liebe Birte,
es geht um den Studiengang Rechtswissenschaft.
Viele Grüße
Pia
es geht um den Studiengang Rechtswissenschaft.
Viele Grüße
Pia
Liebe Pia,
in dem Fall können Sie sich aussuchen, ob Sie sich mit der Note des Bachelors oder des Masters bewerben möchten. Das Referendariat spielt keine Rolle weil es kein Studium ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
in dem Fall können Sie sich aussuchen, ob Sie sich mit der Note des Bachelors oder des Masters bewerben möchten. Das Referendariat spielt keine Rolle weil es kein Studium ist.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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