Exmatrikulation, Hochschulwechsel

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Forumkid9000
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Registriert: Mi 1. Jun 2016, 17:29

Bearbeitet Exmatrikulation, Hochschulwechsel

Beitrag von Forumkid9000 »

Hallo,

ich studiere momentan Slavistik an der UHH, werde aber voraussichtlich zum kommenden WS an einer anderen Universität den Bachelor in Soziale Arbeit beginnen. Da ich unzufrieden mit dem Studiengang bin, von daher auch mehr arbeite als studiere und leider nichts aus meinen bisherigen Semestern für mein potentielles neues Studium anrechnen lassen kann, besuche ich derzeit auch keine Vorlesungen mehr und suche mir gerade ein Praktikum. Dadurch stellen sich mir momentan folgende Fragen:

1. Für die neue Universität brauche ich doch (bei erfolgreicher Immatrikulation) einen Exmatrikelbescheid der alten. Wann muss ich diesen beantragen? Entstehen für mich Nachteile, wenn ich dies früh täte?

2. Muss ich mich von den noch ausstehenden Prüfungen in Slavistik abmelden, oder ist es egal ob ich einfach nicht hingehe?

3. Heißt Exmatrikulation, dass man den Studiengang überhaupt nicht mehr weiterstudieren könnte? Könnte man z.B. ein Semester die Prüfungen nicht wahrnehmen, nächstes Semester an einer anderen Uni zu dem vorherigen Semester wieder einsteigen? (Für den Fall, dass ich nicht angenommen werde, könnte ich dann dieses Semester Slavistik zunächst einfach wiederholen)

4. Falls es möglich ist, die Bestätigung erbrachter Leistungen aus vorherigen Semestern zu erhalten, holt man sich diese im Studienbüro ab und übermittelt es selbst an die neue Universität, oder läuft das elektronisch?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Forumkid9000
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Campus-Center - Birte Schelling
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Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Exmatrikulation, Hochschulwechsel

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Hallo Forumkid9000,

1. Sie können sich jederzeit auf eigenen Wunsch exmatrikulieren. Wenn Sie mit den erforderlichen Unterlagen während der Sprechzeiten des Teams Studierendenangelegenheiten im CampusCenter vorsprechen, kann Ihnen die Exmatrikulationsbescheinigung sofort ausgehändigt werden. Informationen zu den erforderlichen unterlagen finden Sie hier: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ation.html
Mit der Exmatrikulation verlieren Sie Ihren Studierendenstatus, was Konsequenzen hinsichtlich Ihres sozialversicherungsrechtlichen Status nach sich ziehen kann. Hier sollten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse etc. halten, um zu klären, ob es ggf günstig sein kann, sich erst kurzfristig zu exmatrikulieren, wenn Sie für das neue Studium zugelassen sind. Für Ihr weiteres Studium ist der Zeitpunkt der Exmatrikulation unerheblich.

2. Sie sollten sich von Prüfungen, für die Sie angemeldet sind, abmelden. Sonst kann es passieren, dass Sie Prüfungsversuche verlieren, was zwar zunächst, wenn Sie nicht planen, den Studiengang Slavistik weiter zu studieren, nicht weiter schlimm ist. Sollte es dazu führen, dass Sie Prüfungen endgültig nicht bestehen, kann das aber Konsequenzen für die Möglichkeit, andere Studiengänge zu studieren, haben.

3. Wenn Sie sich auf eigenen Wunsch exmatrikulieren, können Sie das Studium an der Uni Hamburg zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen. Eine Exmatrikulation ist nur dann problematisch, wenn sie aus dem Grund erfolgt, dass Sie eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Dann dürfen Sie den entsprechenden Studiengang (und andere Studiengänge, in denen eine Prüfung gleichen Inhalts durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben ist) nicht weiter studieren. Dies ist allerdings nur die Regelung, die für die Hamburger Hochschulen gilt, in anderen Bundesländern können die Regelungen bezüglich der Exmatrikulation anders sein. Hier sollten Sie sich also bei den anderen Hochschulen, die für Sie in Betracht kommen, noch einmal erkundigen. An der Uni Hamburg erfordert die Wiederaufnahme eines Studiums, für das Sie sich exmatrikuliert haben allerdings (außer in bestimmten Sonderfällen, diese finden Sie in §3 der Immatrikulationsordnung der Uni Hamburg) eine Neubewerbung für den entsprechenden Studiengang. Sie können sich in dem Fall, dass Sie den entsprechenden Studiengang schon studiert haben nicht wieder für das 1. Fachsemester bewerben, sondern nur für ein höheres Fachsemester des Studiengangs.

4. Die Uni Hamburg übermittelt Ihr Transcript of Records nicht automatisch an andere Hochschulen, d.h. dies müssen Sie sich im Studienbüro SLM ausstellen lassen und es im Bedarfsfall selbst an die neue Hochschule geben.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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