Ausländische Hochschulzugangsberechtigung
Verfasst: Sa 20. Aug 2022, 09:44
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die im Jahr 2021 von der Uni Hamburg anerkannt wurde. Dementsprechend habe ich auch eine Bescheinigung über die Anerkennung. Die Frage ist, ob ich zur Immatrikulation nur die oben genannte Bescheinigung einreichen muss oder auch das beglaubigte Schulzeugnis und ggf. die Studienzeit (Bescheinigung von meiner alten Uni im Ausland) ?
Mit freundlichen Grüßen
Alex Luss
ich habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die im Jahr 2021 von der Uni Hamburg anerkannt wurde. Dementsprechend habe ich auch eine Bescheinigung über die Anerkennung. Die Frage ist, ob ich zur Immatrikulation nur die oben genannte Bescheinigung einreichen muss oder auch das beglaubigte Schulzeugnis und ggf. die Studienzeit (Bescheinigung von meiner alten Uni im Ausland) ?
Mit freundlichen Grüßen
Alex Luss