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Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Sa 20. Aug 2022, 09:44
von alexluss
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, die im Jahr 2021 von der Uni Hamburg anerkannt wurde. Dementsprechend habe ich auch eine Bescheinigung über die Anerkennung. Die Frage ist, ob ich zur Immatrikulation nur die oben genannte Bescheinigung einreichen muss oder auch das beglaubigte Schulzeugnis und ggf. die Studienzeit (Bescheinigung von meiner alten Uni im Ausland) ?

Mit freundlichen Grüßen
Alex Luss

Re: Ausländische Hochschulzugangsberechtigung

Verfasst: Mo 22. Aug 2022, 08:07
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Guten Morgen Alex Luss,

laden Sie bitte das Zeugnis plus ggf. dessen Übersetzung zusammen mit dem Anerkennungsvermerk hoch. Idealerweise fassen Sie alle Dokumente zu einer PDF-Datei zusammen und uploaden diese. Haben Sie das bislang nicht gemacht, können Sie fehlende Unterlagen unter www.uni-hamburg.de/nachreichen nachreichen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann