Sporteignungstest

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Marco Esrom
Beiträge: 1
Registriert: Mo 27. Apr 2015, 14:08

Bearbeitet Sporteignungstest

Beitrag von Marco Esrom »

Moin,
Ich möchte eventuell Sport bei uns in Hamburg anfangen zu studieren.
Da man einen Sporteignungstest absolvieren muss und die Anmeldefrist eigentlich schon vorbei ist, wollte ich fragen ob es möglich ist , sich im Nachhinein noch einzuschreiben ? Ich war 7 Monate im Ausland und hab daher den Termin leider verpasst.
Des Weiteren wollte ich fragen, ob ich das Sportabzeichen etc. für das Sportstudium vorweg vorweisen muss oder ob das erst zur Prüfung benötigt wird.
Vielen dank für ihre Hilfe und ihre Zeit !
Liebe grüße,
Marco
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Campus-Center - Birte Schelling
Beiträge: 9863
Registriert: Fr 25. Apr 2014, 11:33

Re: Sporteignungstest

Beitrag von Campus-Center - Birte Schelling »

Lieber Herr Esrom,

Sollten Sie mit "Anmeldefrist" die Bewerbungsfrist für das Sommersemester meinen: Für das Sommersemester gibt es zu diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit der Einschreibung, da eine Einschreibung an der Uni Hamburg nur dann möglich ist, wenn Sie sich vorher erfolgreich beworben haben. Für Bewegungswissenschaft (B.A.) ist ein Studienbeginn darüber hinaus nur zum Wintersemester möglich. Für das Wintersemester 2015/16 bewerben Sie sich in der Bewerbungsfrist vom 01.06. - 15.07.2015 über die Online-Bewerbung der Uni Hamburg: http://www.uni-hamburg.de/onlinebewerbung

Die Anmeldefrist für die Sporteignungsprüfung 2015 an der Uni Hamburg ist noch nicht abgelaufen, sondern läuft erst vom 01.06.-30.06.2015. Die Prüfung findet dann am 10.07.2015. statt. Detaillierte Informationen zur Sporteignungsprüfung an der Uni Hamburg finden Sie hier: https://www.bw.uni-hamburg.de/studium/e ... efung.html

Voraussetzung für ein Studium der Bewegungswissenschaft sind außerdem folgende Nachweise:
  • Eine ärztliche Bescheinigung, dass Sie sporttauglich sind
    Der Nachweis der allgemeinen Rettungsfähigkeit (Ausbildung in Erster Hilfe)
    Der Nachweis der Schwimm- und Rettungsfähigkeit (DRSA in Silber)
    Der Nachweis leichtathletischer Grundfähigkeiten (Deutsches Sportabzeichen in Silber)
Die letzten drei Nachweise dürfen mit dem Stichtag des Endes der Bewerbungsfrist (15.07.) nicht länger als ein Jahr, der erste Nachweis nicht länger als 3 Monate zurückliegen.

Diese Nachweise müssen Sie weder mit der Bewerbung noch zur Sporteignungsprüfung einreichen, sondern erst nach erfolgreicher Bewerbung bei der Immatrikulation (ca. Mitte August).

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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