Bearbeitet Nachweis der Deutschkenntnisse
Guten Morgen,

im Zuge meiner Bewerbung habe ich meine Deutschkenntnisse - ich komme aus Österreich, Deutsch ist meine Muttersprache und ich habe in Österreich maturiert sowie zwei (deutschsprachige) Studien abgeschlossen - in Form meines Maturazeugnis (Abitur) nachgewiesen (auf der Seite des Studiengangs Higher Education stand, dass Schulzeugnisse hier ausreichen). Auf dem Infoblatt zur Immatrikulation lese ich nun aber, dass die Deutschkenntnisse in Form von Sprachzertifikaten nachgewiesen werden müssen - und bin daher unsicher, wie ich hier verfahren soll? Kann ich zur Immatrikulation erneut mein Maturazeugnis (oder weitere Zeugnisse, wenn ja welche?) einreichen oder ist tatsächlich ein anderer Nachweis nötig?

Vielen Dank im Voraus und liebe Grüße
Marlene Cermak
Re: Nachweis der Deutschkenntnisse
Hallo Marlene Cermak,

in den Bewerbungsinformationen für den Master "Higher Education" steht:

"Bewerberinnen und Bewerber, die zwar einen ausländischen Hochschulabschluss haben, aber trotzdem ihre Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, können als Nachweis auch die Hochschulzugangsberechtigung (also z.B. das Abiturzeugnis) einreichen."

(Vgl. https://www.uni-hamburg.de/onTEAM/studi ... cation.pdf)

Ihre Hochschulzugangsberechtigung (Matura) haben Sie an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben. Reichen Sie die bitte als Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse zur Immatrikulation ein, vielen Dank.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten