Befreiung der Versicherungspflicht

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Jon_Wilk08
Beiträge: 18
Registriert: So 22. Aug 2021, 16:33

Bearbeitet Befreiung der Versicherungspflicht

Beitrag von Jon_Wilk08 »

Sehr geehrtes Team des CC-Forums,

Ich bin für den Master an die Uni Hamburg gewechselt und habe soeben meinen Online-Immatrikulationsantrag abgeschickt. Da ich privat versichert bin, werde ich mich von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und werde mich mit einer gesetzlichen Versicherung in Kontakt setzten. Nun habe ich in der Checkliste für Masterstudiengänge Lehramt (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ter-la.pdf) folgendes gelesen: "Erfolgt keine Meldung über den Versicherungsstatus an die Universität Hamburg, werden Sie nicht endgültig immatrikuliert und erhalten keine Semesterunterlagen."
Nun meine Fragen: Gibt es eine Frist, die für den Versicherungsstatus eingehalten werden muss? Wird meine Zulassung gefährdet, wenn der Versicherungsstatus verspätet eingereicht wird?
Da die Informationen zur Versicherungspflicht nicht farblich auf der Checkliste gekennzeichnet sind, nehme ich eigentlich an, dass der Versicherungsstatus ohne Gefährdung der Zulassung nachgereicht werden kann. Liege ich in dieser Annahme richtig?

Mit freundlichen Grüßen,

Jonas Wilken
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Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Beiträge: 2130
Registriert: Mo 6. Jul 2020, 10:12

Re: Befreiung der Versicherungspflicht

Beitrag von Campus-Center-Sandra-Hoffmann »

Hallo Jonas Wilken,

Ihre Annahme ist korrekt. Der Nachweis der Krankenversicherung muss nicht innerhalb der 7-Tage-Immatrikulationsfrist erbracht werden. Sie können sich demnach in Ruhe darum kümmern.

Wenden Sie sich bitte an eine gesetzliche Krankenkasse. Welche ist egal. Lassen Sie diese uns eine elektronische Meldung schicken die besagt, dass Sie von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht aufgrund der Tatsache, dass Sie privat versichert sind, befreit sind.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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