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Immatrikulation Nachfrage

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 11:01
von Lotteee
Liebes Campus Center,

ich wurde für den Master "Journalistik und Kommunikationswissenschaft" angenommen und möchte mich nun immatrikulieren.
Meine Krankenkasse hat heute über das elektronische Meldeverfahren mitgeteilt, dass ich gesetzlich versichert bin - bekomme ich da eine Bestätigung, dass diese Info bei Euch angekommen ist?

Des Weiteren steht in der Checkliste für die Immatrikulation, dass es Pflicht ist seine Deutschkenntnisse nachzuweisen (ist auch farblich gekennzeichnet). Wenn ich aber auf den Link klicke steht dort, dass dies nur für Studenten gilt, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben. Also ist es dann nicht Pflicht für alle?
Und die Englischkenntnisse habe ich ja bereits in der Bewerbung (im Rahmen einer Selbsterklärung) nachgewiesen, muss ich also nicht erneut nachweisen, oder?

Vielen Dank!
Charlotte

Re: Immatrikulation Nachfrage

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 12:46
von Campus-Center-Sandra-Hoffmann
Hallo Charlotte,

nein, eine Bestätigung erhalten Sie nicht. Kommt die elektronische Meldung nicht bei uns an, würde Sie es im Laufe der Zeit merken, weil wir Sie trotz vollständiger Unterlagen, die Sie zur Immatrikulation eingereicht haben und der Zahlung des Semesterbeitrages nie endgültig immatrikuliert werden.

Wenn die Krankenkasse sagt, dass Sie die elektronische Meldung verschickt hat, würde ich an Ihrer Stelle erst einmal davon ausgehen, dass dies wirklich geschehen ist. Erhalten Sie nach Zahlung des Semesterbeitrages nicht kurz darauf Ihre Semesterbescheinigung in STiNE, können Sie bei uns nochmal nachhaken. Nutzen Sie dafür bitte unser Kontaktformular: www.uni-hamburg.de/kontakt-cc

In der Checkliste https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... master.pdf steht, dass Sie Deutschkenntnisse nachweisen müssen, wenn Sie Ihren Bachelor im Ausland gemacht haben. Trifft das auf Sie nicht zu, müssen Sie auch keinen Deutschnachweis einreichen.

In der Checkliste steht zu Nachweis der Englischkenntnisse:

"Nicht erforderlich, wenn der Nachweis der Englischkenntnisse bereits zur Bewerbung gefordert und eingereicht wurde."

Sie sagen, das trifft auf Sie zu. Dann müssen Sie den Englischnachweis zur Immatrikulation nicht erneut erbringen.

Liebe Grüße
Sandra Hoffmann

Re: Immatrikulation Nachfrage

Verfasst: Fr 26. Aug 2022, 14:33
von Lotteee
Vielen Dank!

Nun habe ich mehrmals versucht den Antrag abzuschicken aber jedes Mal erscheint eine Fehlermeldung...