Bearbeitet Bewerbung mit Sonderantrag Freiwilligendienst
Ich führe momentan einen entwicklungspolitischen Freiwilligendienst aus. Kann ich das vor dem Abschicken meiner elektronischen Bewerbung irgendwie vermerken, zum Beispiel bei Sonderantrag für bessere Durchschnittsnote oder Wartezeit? In den Bewerbungsinformationen steht, ich muss den Sonderantrag ausdrucken, eine Kopie des Zulassungsbescheides und eine Dienstzeitbescheinigung anhängen und an das Team Bewerbung schicken. Also muss ich das beim Abschicken der elektronischen Bewerbung gar nicht anmerken?
Ich bitte um schnelle Antworten. Vielen Dank:)
Re: Bewerbung mit Sonderantrag Freiwilligendienst
Lieber Mattes,

Im Zusammenhang mit einem Dienst können Sie einen Sonderantrag auf bevorzugte Zulassung stellen - darauf bezieht sich die Information, die Sie gefunden haben. Dieser Antrag dient aber weder der Verbesserung der Durchschnittsnote noch der Verbesserung der Wartezeit, sondern ist ausschließlich für Personen gedacht, die sich in einem der zwei vorhergehenden Bewerbungsverfahren erfolgreich beworben haben, d.h. einen Studienplatz erhalten haben und diesen aufgrund des Dienstes nicht annehmen konnten. Sofern sie also nicht in einem vergangenen Bewerbungsverfahren bereits eine Zulassung an der Uni Hamburg erhalten haben, können Sie diesen Antrag nicht erfolgreich stellen.

Sollten Sie den Antrag stellen können, da Sie bereits in einem der beiden vergangenen Verfahren eine Zulassung erhalten haben, finden Sie weitere Informationen zum Antrag in dem folgenden Merkblatt: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... dienst.pdf In der Bewerbung selbst geben Sie nichts weiter bezüglich dessen an.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Re: Bewerbung mit Sonderantrag Freiwilligendienst
Hallo Birte Schelling,
vielen Dank für die schnelle Antwort. Das heißt, ich soll in der elektronischen Bewerbung nirgendwo angeben, das ich ein freiwilliges Jahr ausübe? Macht es also keinen Unterschied, in diesem Jahr keine besondere oder eine andere Tätigkeit auszuüben?

Liebe Grüße
Mattes
Re: Bewerbung mit Sonderantrag Freiwilligendienst
Lieber Mattes,

Außer im Rahmen des genannten Sonderantrags geben Sie Ihren Freiwilligendienst in der Bewerbung an keiner Stelle an, da es für die Bewerbung, wie Sie richtig vermuten, abgesehen von der erläuterten Regelung bezüglich der bevorzugten Zulassung keinen Unterschied macht, ob Sie einen Dienst geleitet haben oder nicht. Die Zeit Ihres Dienstes zählt lediglich als Wartezeit, als Wartezeit zählen aber auch alle anderen Zeiten seit dem Erwerb Ihrer Hochschulzugangsberechtigung, in denen Sie nicht an einer staatlichen deutschen Hochschule eingeschrieben waren. Abgesehen von einem Studium an einer staatlichen deutschen Hochschule, das nicht als Wartezeit zählt, ist es somit für das Sammeln von Wartezeit unerheblich, welche Tätigkeiten Sie während der Wartezeit ausgeübt haben. Daher reichen zur Ermittlung Ihrer Wartezeit bei der Online Bewerbung die Angabe des Datums Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und die Angaben über bisherige Studienzeiten aus.

Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
Antworten