Hallo Sima,
während des
Koordinierten Nachrückens gilt die Koordinierungsregel 4:
Liegt für eine Bewerbung ein Zulassungsangebot vor, wird dieses sofort
automatisch in eine Zulassung umgewandelt und alle anderen Bewerbungen scheiden
ungeachtet jeder Priorisierung aus.
Wenn Sie zum Beispiel ein Zulassungsangebot für Wirtschaftsinformatik der Priorität 2 erhalten, wird dieses sofort zu einer Zulassung und alle anderen Bewerbungen (auch Priorität 1 und mögliche Bewerbungen im Losverfahren) scheiden aus. Das bedeutet, dass im koordinierten Nachrücken die Prioritäten Ihrer Bewerbungen keine Relevanz mehr haben.
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... ecken.html
Ihr Status kann nach den Regeln des DoSV jetzt nicht mehr geändert werden.
Da beide Studiengänge mit großer Wahrscheinlichkeit nicht am Restplatzverfahren teilnehmen werden, könnten Sie zunächst den Studienplatz annehmen und überwiegend die BWL-Veranstaltungen besuchen, die Sie sich später (nach erneuter Bewerbung) für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen anerkennen lassen können, sofern diese auch Bestandteil des Curriculums sind. Bis zum Ende der Immatrikulationsfrist haben Sie ja noch Zeit zu überlegen.
Mit besten Grüßen,
BK