Hallo,
ich möchte mich gerne für das Fach Mensch-Computer-Interaktion bewerben und bin nun beim letzten Abschnitt der online-Bewerbung - bei den Sonderanträgen.
Da ich noch bis August diesen Jahres einen Bundesfreiwilligendienst absolviere, könnte ich laut Info-PDF einen Antrag auf bevorzugte Zulassung stellen.
Unter anderem finde ich unter diesem Punkt aber auch den folgenden Abschnitt:
"Die Voraussetzungen liegen vor,
- wenn zu Beginn oder während des Dienstes der Bewerberin bzw. des Bewerbers an der Hochschule Zulassungszahlen nicht festgelegt waren [...]"
da dieser Studiengang aber zulassungsbeschränkt ist, bedeutet das doch, dass Zulassungszahlen festgelegt worden; sehe ich das richtig? d.h. ich kann keinen Sonderantrag stellen, und sollte dies auch nicht tun (da es umgekehrt ja sonst bedeuten könnte, ich hätte die Informationen nicht richtig gelesen?).
Da ich alles richtig machen möchte, wäre ich für eine Antwort dankbar.
Liebe Grüße
Hallo Choco,
Der Antrag auf bevorzugte Zulassung ist ausschließlich für Personen gedacht, die sich in einem der zwei vorhergehenden Bewerbungsverfahren erfolgreich beworben haben, d.h. einen Studienplatz erhalten haben und diesen aufgrund des Dienstes nicht annehmen konnten. Sofern Sie also nicht in einem vergangenen Bewerbungsverfahren bereits eine Zulassung für den Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten an der Uni Hamburg erhalten haben, können Sie diesen Antrag nicht erfolgreich stellen und sollten ihn daher auch nicht stellen.
Der von Ihnen zitierte Passus bezüglich der Zulassungszahlen bezieht sich ausschließlich auf eine Situation, in dem der Studiengang, den Sie studieren möchten, zur Zeit Ihres Dienstes nicht zulassungsbeschränkt gewesen ist, was bedeutet hätte, dass Sie in jedem Fall einen Studienplatz hätten erhalten können, wenn Sie nicht durch Ihren Dienst an einer Aufnahme eines Studiums gehindert gewesen wären. Da der Studiengang Mensch-Computer-Interaktion aber auch im Wintersemester 2015/16 zulassungsbeschränkt war, können sie den Antrag auch dann nicht stellen, wenn Ihre Dienstzeit bereits im Wintersemester 2015/16 begonnen hat, sofern Sie sich nicht bereits für das Wintersemester 2015/16 erfolgreich für den Studiengang beworben hatten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Der Antrag auf bevorzugte Zulassung ist ausschließlich für Personen gedacht, die sich in einem der zwei vorhergehenden Bewerbungsverfahren erfolgreich beworben haben, d.h. einen Studienplatz erhalten haben und diesen aufgrund des Dienstes nicht annehmen konnten. Sofern Sie also nicht in einem vergangenen Bewerbungsverfahren bereits eine Zulassung für den Studiengang, für den Sie sich bewerben möchten an der Uni Hamburg erhalten haben, können Sie diesen Antrag nicht erfolgreich stellen und sollten ihn daher auch nicht stellen.
Der von Ihnen zitierte Passus bezüglich der Zulassungszahlen bezieht sich ausschließlich auf eine Situation, in dem der Studiengang, den Sie studieren möchten, zur Zeit Ihres Dienstes nicht zulassungsbeschränkt gewesen ist, was bedeutet hätte, dass Sie in jedem Fall einen Studienplatz hätten erhalten können, wenn Sie nicht durch Ihren Dienst an einer Aufnahme eines Studiums gehindert gewesen wären. Da der Studiengang Mensch-Computer-Interaktion aber auch im Wintersemester 2015/16 zulassungsbeschränkt war, können sie den Antrag auch dann nicht stellen, wenn Ihre Dienstzeit bereits im Wintersemester 2015/16 begonnen hat, sofern Sie sich nicht bereits für das Wintersemester 2015/16 erfolgreich für den Studiengang beworben hatten.
Mit besten Grüßen,
Birte Schelling
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg
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