Erstattung des Semesterbetrages nach Exmatrikulation
Verfasst: Mi 31. Aug 2022, 14:36
Guten Tag,
wie mein Name vermuten lässt, studiere ich Geschichte. Die Masterarbeit ist geschrieben und abgegeben. Die mündliche Prüfung wird Anfang Oktober stattfinden.
Mein Studienbüro teilte mir mit, ich müsse für die Prüfung noch immatrikuliert sein. Das heißt, ich muss mich zum WiSe 22/23 ganz normal immatrikulieren, obwohl ich nicht weiterstudieren werde und nur die Prüfung Anfang Oktober absolvieren werde. Da ich nach meiner mündlichen Prüdung vermutlich exmatrikuliert werde, möchte ich mich erkundigen, inwiefern mir der Semesterbetrag erstattet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Lena
wie mein Name vermuten lässt, studiere ich Geschichte. Die Masterarbeit ist geschrieben und abgegeben. Die mündliche Prüfung wird Anfang Oktober stattfinden.
Mein Studienbüro teilte mir mit, ich müsse für die Prüfung noch immatrikuliert sein. Das heißt, ich muss mich zum WiSe 22/23 ganz normal immatrikulieren, obwohl ich nicht weiterstudieren werde und nur die Prüfung Anfang Oktober absolvieren werde. Da ich nach meiner mündlichen Prüdung vermutlich exmatrikuliert werde, möchte ich mich erkundigen, inwiefern mir der Semesterbetrag erstattet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen,
Lena