Rückfrage zu potentieller Rücknahme der Zulassung

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eurovision_turin
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Registriert: Mi 20. Apr 2022, 12:12

Bearbeitet Rückfrage zu potentieller Rücknahme der Zulassung

Beitrag von eurovision_turin »

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei meiner Online-Immatrikulation in den Lehramtsmaster kam es zu einer Ungereimtheit bei den eingereichten Dokumenten. Ursprünglich hatte ich das Campus Center über das Kontaktformular kontaktiert, da ich nachfragen wollte, ob ich versehentlich die „Bescheinigung über die erforderlichen Bachelor-Kriterien für eine Einschreibung in Master of Education- Studiengänge an der Universität Hamburg“ ohne Unterschrift und Stempel der vorigen Universität hochgeladen hatte. Das Dokument, das ich zur Unterschrift an meine derzeitige Universität gesandt habe, hatte denselben Dateinamen wie das Dokument, das ich später unterschrieben zurückbekam von meiner Universität. Zwar war ich relativ sicher, das unterschriebene und gestempelte Dokument hochgeladen zu haben, wollte mich diesbezüglich jedoch rückversichern.

In der Antwort wurde mir jedoch zu meiner Verwunderung mitgeteilt, dass die Datei, die eigentlich die „Bescheinigung über die erforderlichen Bachelor-Kriterien für eine Einschreibung in Master of Education- Studiengänge an der Universität Hamburg“ meiner vorigen Universität enthalten sollte, mein Bachelorzeugnis enthalte statt der Bescheinigung. Ich war jedoch relativ sicher, dass die Datei, die ich unter „Weitere Zugangsvoraussetzungen“ in der Online-Immatrikulation als Bescheinigung der Bachelorkriterien hochgeladen habe, nicht mein Bachelorzeugnis enthalten konnte, da diese Datei einen ganz anderen Namen hatte und ich diese bei „Zeugnis Erststudium“ hochgeladen habe. Daher habe ich vermutet, dass es hier vielleicht seitens des Mitarbeiters zu einer Verwechslung der Dateien kam.

Sicherheitshalber habe ich jedoch, wie mir in der Antwort geraten wurde, über die Nachreichfunktion innerhalb der Immatrikulationfrist nochmal mein Bachelorzeugnis und die unterschriebene und gestempelte Bescheinigung, dass mein Bachelor den Kriterien der Universität Hamburg entspricht, hochgeladen. Das Bachelorzeugnis müsste somit zweimal hochgeladen worden sein, da hierauf der Mitarbeiter bereits zugreifen konnte. Da ich durch die Nachricht jedoch verunsichert war, war es mir lieber, beide für die Einschreibung erforderlichen Dokumente nachzureichen.

Meine Frage ist, ob es aufgrund dieser Umstände passieren kann, dass die Immatrikulation nachträglich zurückgezogen werden kann? Ich habe heute gesehen, dass mein Bewerberaccount noch aktiv ist und dies somit laut der Informationen im Forum bedeutet, dass der Antrag noch nicht bearbeitet wurde.

Ich habe zudem im Forum gesehen, dass man im Falle einer nachträglichen Rücknahme der Zulassung einen Bescheid hierüber bekommt. Wird man über den Eingang eines solchen Bescheids zusätzlich per E-Mail informiert oder wird dieser ohne Benachrichtigung unter „Dokumente“ im Bewerberaccount hinterlegt?

Entschuldigen Sie bitte die etwas längere Nachfrage. Da es jedoch zu diesen Ungereimtheiten bei den für die Einschreibung notwendigen Dokumenten kam und ich mich bereits zum Ende des Sommersemesters an meiner derzeitigen Universität exmatrikuliert habe, bin ich etwas verunsichert, ob die oben geschilderten Umstände Einfluss auf die Immatrikulation nehmen können. Ich würde mich über eine Antwort freuen. Vielen Dank im Voraus.
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Campus-Center - Michael Gautzsch
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Re: Rückfrage zu potentieller Rücknahme der Zulassung

Beitrag von Campus-Center - Michael Gautzsch »

Lieber eurovision_turin,

ich habe gerade Ihre Anfrage im Forum direkt an das zuständige Team geschickt mit der Bitte den Sachverhalt zu prüfen und Ihnen eine Rückmeldung zu geben.

Die Bescheinigung über die Kriterien liegt definitiv bei uns vor. Sie haben den Immatrikulationsantrag auf jeden Fall rechtzeitig abgeschickt. Auch das Nachreichen der beiden Dokumente ist in Ihrem Fall kein Problem, da wie ich es verstanden habe, abgesprochen war.

Wir sind derzeit in einer Hochphase zur Immatrikulation. Von daher haben Sie bitte ein bisschen Geduld, bis Ihr Immatrikulationsantrag bearbeitet ist. Falls Sie eine Rücknahme der Zulassung erhalten, werden Sie darüber informiert. Auf den ersten Blick sieht aber alles soweit gut aus.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch
Beratung und Administration
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