Seite 1 von 1

Überschneidung Studiengänge

Verfasst: Do 8. Sep 2022, 17:49
von Luis1999
Sehr geehrte Damen und Herren,

endlich habe ich meinen Platz an der Uni Hamburg für BWL bekommen, worüber ich mich sehr freue.
Da ich nun noch an meiner alten Universität immatrikuliert bin wollte ich nachfragen, ob sich die Immatrikulationen überschneiden dürfen.
Hier (https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... chung.html) habe ich rausgelesen, dass ich das erste Semester an der Uni Hamburg noch bei meiner alten Uni immatrikuliert sein darf. Ich wollte nachfragen ob das so stimmt, oder ob ich etwas falsch verstanden habe. Da ich früher dachte, dass man unter keinen Umständen an zwei Unis gleichzeitig immatrikuliert sein darf, wollte ich lieber noch einmal nachfragen.
Muss ich dann bei meiner Immatrikulation evtl. etwas angeben / beachten? Ich nehme an, dass ich bei der Frage im Immatrikulationsantrag, ob ich im Moment an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule immatrikuliert bin, dies bejahen muss.

MfG

Re: Überschneidung Studiengänge

Verfasst: Sa 10. Sep 2022, 13:46
von Campus-Center - Michael Gautzsch
Lieber Luis1999,

Ihre verlinke Webseite ist genau richtig und die Information ist korrekt. Auf der Webseite steht: „Sie sind daher verpflichtet, der Universität Hamburg mit der Immatrikulation zu versichern, dass Sie sich bis spätestens zum Ende des ersten Semesters der Immatrikulation an der Universität Hamburg an anderen deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen exmatrikulieren werden. Die Erklärung hierüber geben Sie innerhalb des Online-Immatrikulationsantrags ab. Ein formaler Nachweis durch eine Exmatrikulationsbescheinigung der vorherigen Hochschule ist nicht erforderlich.

Das hat u.a. den Hintergrund, dass es vorkommen kann, dass man an der anderen Hochschule z.B. nur noch auf eine letzte Prüfungsleistung wartet. Es wäre dann schade, wenn man deshalb das ganze Semester nicht im neuen Studiengang beginnen zu können.

Ihre vorgeschlagene Angabe im Immatrikulationsantrag ist so korrekt. Zudem kommt noch der Hinweis, dass Sie sich bis spätestens zum Ende des ersten Semesters an der anderen Hochschule exmatrikulieren müssen, denn Sie „anhaken“ müssen.

Herzlichen Gruß

Michael Gautzsch