Überschneidung Studiengänge
Verfasst: So 11. Sep 2022, 18:17
Sehr geehrte Damen und Herren,
soeben habe ich meinen Immatrikulationsantrag abgeschickt. Vorab: Ich bin aktuell noch an einer anderen Uni Student und möchte zur Uni HH wechseln, wobei man das ja 1 Semester lang tun kann.
Bei der Frage zur kurzfristigen Überschneidung bin ich stutzig geworden. Man sollte "Ja" ankreuzen, wenn man an der Uni HH studiert und "Nein" wenn man den Studiengang wechselt, was ich ja tue. Folglich habe ich auch Nein angekreuzt.
In der Zusammenfassung allerdings, die dann bei Stine unter "Dokumente" bereitgestellt wird, ist der Sinn der Frage nach der Zusammenfassung allerdings ganz anders: "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge. Hier müssen Sie "Ja" angeben, wenn Sie noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind und diesen erst im Verlauf des ersten Semesters Ihres neuen Studiums abschließen. In dem Fall muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden." Wenn man dies liest ist natürlich "Ja" die richtige Antwort, obwohl es davor "Nein" war, was mich zurzeit sehr verunsichert, da es ein bisschen unglücklich formuliert ist. Ich wollte nun nachfragen, ob meine Antwort richtig ist.
Mit freundlichen Grüßen
soeben habe ich meinen Immatrikulationsantrag abgeschickt. Vorab: Ich bin aktuell noch an einer anderen Uni Student und möchte zur Uni HH wechseln, wobei man das ja 1 Semester lang tun kann.
Bei der Frage zur kurzfristigen Überschneidung bin ich stutzig geworden. Man sollte "Ja" ankreuzen, wenn man an der Uni HH studiert und "Nein" wenn man den Studiengang wechselt, was ich ja tue. Folglich habe ich auch Nein angekreuzt.
In der Zusammenfassung allerdings, die dann bei Stine unter "Dokumente" bereitgestellt wird, ist der Sinn der Frage nach der Zusammenfassung allerdings ganz anders: "Ich melde eine kurzfristige Überschneidung zweier Studiengänge. Hier müssen Sie "Ja" angeben, wenn Sie noch in einem anderen Studiengang immatrikuliert sind und diesen erst im Verlauf des ersten Semesters Ihres neuen Studiums abschließen. In dem Fall muss die Exmatrikulationsbescheinigung erst zum Ende des ersten Semesters eingereicht werden." Wenn man dies liest ist natürlich "Ja" die richtige Antwort, obwohl es davor "Nein" war, was mich zurzeit sehr verunsichert, da es ein bisschen unglücklich formuliert ist. Ich wollte nun nachfragen, ob meine Antwort richtig ist.
Mit freundlichen Grüßen