Vorläufige Bachelor-Note Sonderfall
Verfasst: So 5. Jun 2016, 21:37
Hallo CampusCenter-Team,
Ich befinde mich gerade in den Endzügen meines Bachelor Studiums an der Uni Kiel. Es gibt zwei Probleme:
1. Mein Prüfungsamt stellt das Transcript of Records ohne die Durchschnittsnote aus. Auch auf explizite Nachfrage wird kein Notendurchschnitt errechnet. Ich wurde mit dem Satz "Rechnen sie es selber aus und schreiben sie es darunter, das muss so gehen." bedient.
2. Die Berechnung per se ist kein Problem jedoch gibt es eine "Sonderregelung": Wenn man das Studium in der vorgegebenen Regelstudienzeit von 6 Semestern abschließt (Das ist bei mir der Fall), dann fließen die schlechtesten 18 ECTS Punkte nicht in die Berechnung der Abschluss-Note ein.
Bei der Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote würde ich diese Regelung natürlich anwenden, da sie insbesondere auf meinen Abschluss anzuwenden ist. Ist das so im "Sinne der Bewerbung"?
Mit besten Grüßen
Bernd Strehl
Ich befinde mich gerade in den Endzügen meines Bachelor Studiums an der Uni Kiel. Es gibt zwei Probleme:
1. Mein Prüfungsamt stellt das Transcript of Records ohne die Durchschnittsnote aus. Auch auf explizite Nachfrage wird kein Notendurchschnitt errechnet. Ich wurde mit dem Satz "Rechnen sie es selber aus und schreiben sie es darunter, das muss so gehen." bedient.
2. Die Berechnung per se ist kein Problem jedoch gibt es eine "Sonderregelung": Wenn man das Studium in der vorgegebenen Regelstudienzeit von 6 Semestern abschließt (Das ist bei mir der Fall), dann fließen die schlechtesten 18 ECTS Punkte nicht in die Berechnung der Abschluss-Note ein.
Bei der Berechnung der vorläufigen Durchschnittsnote würde ich diese Regelung natürlich anwenden, da sie insbesondere auf meinen Abschluss anzuwenden ist. Ist das so im "Sinne der Bewerbung"?
Mit besten Grüßen
Bernd Strehl