Auf Ihrer Seite steht, dass man von der Eignungsprüfung befreit werden kann, wenn der Bewerber die Eignungsprüfung an einer anderen Universität mit einer gleichwertigen Prüfung bestanden hat. Daher wäre meine Frage, wenn ich eine Eignungsprüfung in Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität gemacht habe, gilt dann diese Eignungsprüfung?
Ich wünsche Ihnen einen schönen Tag.
ich gehe davon aus, dass Sie den Eignungstest für den Studiengang Bewegungswissenschaft meinen, oder?
Vom Nachweis der Eignungsprüfung sind folgende Bewerberinnen und Bewerber befreit:
• Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anderen Universität eine gleichwertige Prüfung für die Zulassung zu einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang erfolgreich abgelegt haben,
• Studienortwechslerinnen und -wechsler unabhängig von der Herkunft mit
erfolgreichem Studienverlauf in einem sport- oder bewegungswissenschaftlichen Studiengang,
• Studiengangwechslerinnen und -wechsler innerhalb der Studiengänge Sport
und Bewegungswissenschaft am Institut für Bewegungswissenschaft der Universität Hamburg,
• Bewerberinnen und Bewerber auf ein Zweitstudium mit erfolgreichem Studienverlauf in einem bewegungswissenschaftlichen Erststudium,
• Studierende in von der Universität anerkannten Austauschprogrammen.
Über die Vergleichbarkeit der Nachweise c)-d) entscheiden die Institutionen, die diese
Bescheinigungen grundsätzlich ausstellen. In diesen Fällen sind Äquivalenzbescheinigungen der ausstellenden Institutionen nach Nachweis bei der Immatrikulation vorzulegen. Die Befreiung von den Nachweisen c)-d) stellt der jeweilige Beauftragte fest
aus der Satzung: https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... -pb-49.pdf
Hinweis: Der Nachweis ist zwei Jahre lang gültig, gerechnet vom Beginn der Bewerbungsfrist (1.6.)
Mit besten Grüßen,
BK
Beratung und Administration
Campus-Center
Universität Hamburg