Hallo mgamarnik,
am Nachrückverfahren nehmen nur die Bewerber:innen teil, die sich zuvor innerhalb der Bewerbungsfrist für den Studiengang beworben haben. Sollten darüber hinaus freie Plätze zur Verfügung stehen, werden diese über das Restplatzverfahren vergeben. Der Studiengang Deutsche Sprache und Literatur ist aber in der Regel nicht dabei. Am besten schauen Sie ab ca. Ende September unter
https://www.uni-hamburg.de/campuscenter ... rgabe.html.
Mit besten Grüßen,
BK